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Allgemeiner Deutscher Rottweiler-Klub e.V. |
Zuchteinsatz junger Hündinnen ohne Ableistung einer ZTP
Zeitlich begrenzte Änderung der ADRK-Zuchtordnung wg. der Coronapandemie
Dieser Beitrag war vor ein paar Tagen bereits in ähnlicher Form veröffentlicht, musste aber wegen des Auftauchens formeller und rechtlicher Fragen kurzfristig zurückgenommen und etwas abgewandelt werden.
Wurfabnahmen ab 1. Juli 2020
Da die Kontaktbeschränkungen mittlerweile in allen Bundesländern deutlich gelockert wurden, endet mit dem 30. Juni die Ausnahmeregelung für Wurfabnahmen. Danach gilt wieder die übliche Vorgehensweise, wonach die Würfe fristgerecht von den zugeteilten Zuchtwarten abgenommen werden.
Liebe Rottweilerfreunde,
Rottweiler, die noch keine Zuchttauglichkeitsprüfung (ZTP) absolviert haben und sich einen Zahn (Schneidezahn, Prämolar) abgebrochen haben (Rest muss sichtbar sein), können wegen der Corona-Krise nicht – wie bisher vorgesehen – zur Feststellung des Zahnstatus „vollzahnig“ auf einer Ausstellung gemeldet oder auf einer ZTP zur Nachzuchtbeurteilung zur Bescheinigung des Zahnstatus vorgestellt werden.