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Allgemeiner Deutscher Rottweiler-Klub e.V. |
Bei der Telefonschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 6. Mai 2020 wurde unter
TOP 2 Maßnahmen zur Eindämmung der COVID19-Epidemie u. a. in Punkt 10 beschlossen:
Der Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport unter freiem Himmel wird unter den Bedingungen, die im Beschluss der Sportministerinnen und Sportminister der Länder zum stufenweisen Wiedereinstieg in den Trainings- und Wettkampfbetrieb vorgesehen sind, wieder erlaubt.
Ein konkretes Datum wurde nicht vereinbart. Während die Regelung in vielen Bundesländern bereits gilt, scheinen wohl Baden-Württemberg und Bayern mit dem 11. Mai das Schlusslicht zu bilden. Sicherheitshalber sollte auf der Homepage der Länder nachgeschaut oder bei den örtlichen Behörden nachgefragt werden.
Zur näheren Erläuterung dieser Bedingungen sei hier stellvertretend auf die "Antworten auf häufig gestellte Fragen rund ums Sporttreiben des Landes Niedersachsen" und die dort angesprochenen "Die zehn Leitplanken des DOSB" (Deutschen Olympischen Sportbund) verwiesen.
Danach ist unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln sportliche Betätigung im Freien möglich, aber "jegliche Zuschauerveranstaltungen in den Vereinen untersagt. Nicht gestattet sind zunächst auch sportliche Wettbewerbe."
Damit bleibt erst einmal abzuwarten, ab wann auf den Hundeplätzen auch wieder Prüfungen oder gar Ausstellungen durchgeführt werden können.