ADRK
Allgemeiner Deutscher Rottweiler-Klub e.V.

DNA-Probenahme

0 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 Rating 0.00 (0 Votes)

Seit 2010 werden die Welpen nicht mehr mit den letzten fünf Stellen der Zuchtbuchnummer im rechten Ohr tätowiert, sondern mit einem Mikrochip versehen, und es werden Mundschleimhautproben zur Erstellung eines DNA-Profils entnommen.

Der Züchter erhält rechtzeitig alle schriftlichen Unterlagen zur Wurfendabnahme vom TG-Verlag. Die Bestecke zur Entnahme der DNA-Probe werden von der Geschäftsstelle an den Züchter geschickt.

Read more »

Instrumentelle Besamung

0 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 Rating 0.00 (0 Votes)

Bei der Instrumentellen Besamung auch Künstliche Besamung (KB) oder Artificial Insemination (AI) genannt, wird das vorher vom Rüden gewonnene Sperma auf verschiedene Weise in die Hündin verbracht. Das Sperma kann konserviert und zwischengelagert sein - so bei Tiefgefrier- oder Kühlsperma - oder als Frischsperma innerhalb kürzester Zeit Verwendung finden.

Read more »

Thüringen

0 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 Rating 0.00 (0 Votes)
Thüringen listete in seinem "Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren" vom Sommer 2011 4 Rassen als gefährlich auf.
Häufige Fragen
Am 26.01.2018 wurde diese Rasseliste vom Landtag abgeschaft.
Hunde werden künftig nicht mehr anhand ihrer Rasse in gefährliche und nicht gefährliche
Tiere eingeteilt. Vielmehr ist nun das Wesen jedes einzelnen Hundes das entscheidende Kriterium für diese Einstufung.

Ministerium für Inneres und Kommunales
Attachments:
Download this file (Fragen zum Tiergefahrengesetz 2011-06.pdf)FragenFragen zum Tiergefahrengesetz 2011-06
Download this file (Tiergefahrengesetz 2011-06.pdf)TiergefahrengesetzTiergefahrengesetz 2011-06

Niedersachsen

0 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 Rating 0.00 (0 Votes)
Im aktuellen Gesetz vom 26.05.2011 sind nur noch Hunde – unabhängig von ihrer Rassezugehörigkeit – reglementiert, die eine gesteigerte Aggressivität aufweisen und für die die behördliche Feststellung der Gefährlichkeit getroffen worden ist. Für die Haltung eines solchen gefährlichen Hundes wird eine Erlaubnis benötigt. Im Rahmen des Erlaubnisverfahrens ist u. a. die Fähigkeit des Hundes zu sozialverträglichem Verhalten durch einen Wesenstest nachzuweisen.
Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat Informationen zum Hundegesetz bereitgestellt.
Attachments:
Download this file (2001-05 Anwälte.pdf)Anwälte2001-05 Anwälte
Download this file (2001-05 Oberverwaltungsgericht.pdf)Oberverwaltungsgericht2001-05 Oberverwaltungsgericht
Download this file (2001-07 ADRK.pdf)ADRK2001-07 ADRK
Download this file (2002-07 Anwälte.pdf)Anwälte2002-07 Anwälte
Download this file (2002-07 Bundesverwaltungsgericht.pdf)Bundesverwaltungsgericht2002-07 Bundesverwaltungsgericht
Download this file (2002-08 Anwälte.pdf)Anwälte2002-08 Anwälte
Download this file (Niedersächsischer Wesenstest Stand 2003-03.pdf)Wesenstest StandNiedersächsischer Wesenstest Stand 2003-03
In order to optimize our website for you and to be able to continuously improve it, we use cookies. By continuing to use our websites and products, you agree to the use of cookies.
More details Accept