| ADRK>> |
| Allgemeiner Deutscher Rottweiler-Klub e.V. |
Liebe Rottweilerfreunde,
Rottweiler, die noch keine Zuchttauglichkeitsprüfung (ZTP) absolviert haben und sich einen Zahn (Schneidezahn, Prämolar) abgebrochen haben (Rest muss sichtbar sein), können wegen der Corona-Krise nicht – wie bisher vorgesehen – zur Feststellung des Zahnstatus „vollzahnig“ auf einer Ausstellung gemeldet oder auf einer ZTP zur Nachzuchtbeurteilung zur Bescheinigung des Zahnstatus vorgestellt werden.
Nach reiflicher Überlegung beschloss der Vorstand, die Klubsieger-Zuchtschau und die Deutsche Meisterschaft der Gebrauchshunde (DM IGP) in diesem Jahr abzusagen.
Ob die Herbstkörung und die Deutsche Meisterschaft der Fährtenhunde stattfinden können, wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden.
DR 04/2020
Zuchtrichter müssen auf allen Ausstellungen und Zuchttauglichkeitsprüfungen die Stellung der Schneidezähne S3 unten rechts und links genau beschreiben, auch wenn diese korrekt hinter der Zahnreihe der oberen Schneidezähne stehen. Diese Informationen werden dann vom ZAS ausgewertet und bei Bedarf wird der ZAS dann über weitere Maßnahmen entscheiden.
An der Bewertung der Stellung S3 unten rechts und links hat sich nichts geändert. S3 unten rechts und links dürfen „auf Lücke“ stehen, dürfen aber nicht aus der Zahnreihe nach vorne herausragen.
RO und HZW werden die ZR noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass auf ausgeglichenes, sicheres Verhalten des Hundes bei der Zahnkontrolle besonderer Wert zu legen ist.
Sollte eine ruhige und genaue Zahnkontrolle bei ihrem Hund nicht möglich sein, müssen Sie damit rechnen, dass Sie den Ring ohne Bewertung oder mit einer Disqualifikation verlassen müssen bzw. auf einer ZTP zurückgestellt wird.
Der Hauptzuchtwart