ADRK
Allgemeiner Deutscher Rottweiler-Klub e.V.

Prüfungsvoraussetzungen IGP in Zeiten von Corona

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Veröffentlichung des DVG

Bisher konnten in der Bundesrepublik Deutschland in der Zeit der Pandemie keine Prüfun­gen / Wettkämpfe durchgeführt werden.

Nun gibt es in etlichen Bundesländern Lockerungen, und ab Juli werden wohl wieder Prüfungen möglich sein, die wiederum einem bestimmten Hygienekonzept sowie weiteren Auflagen durch die Behörden unterliegen.

Auf Grund dieser Sachlage hat der VDH Rücksprache mit der FCI-Gebrauchshundekommission gehal­ten, ob und wie Prüfungen mit den behördlichen Auflagen konform stattfinden können. Von der FCI haben wir folgende Antworten bekommen:

Dazu vorangestellt.

- Die Vorgaben sind keine PO-Änderungen

- Sie sind nur während der Einschränkungen zulässig. D.h. sobald es weitere Lockerungen gibt, muss im Rahmen des Zulässigen zu den PO-Vorgaben zurückgekehrt werden.

BH/VT:

1. Der Verkehrsteil der Begleithundprüfung muss nicht in der Stadt, aber zwingend außerhalb des Veranstaltungsgeländes durchgeführt werden und zwar mit den erforderlichen Alltagssituationen, die gemäß PO zu prüfen sind.

ID Kontrolle:

2. Die Durchführung der ID-Kontrolle kann durch eine vom Leistungsrichter beauftragte Person durchgeführt werden. Begründung, wenn das Gerät von verschiedenen Personen genutzt wird, ist es nach jedem Gebrauch zu desinfizieren. Die Person, die die ID-Kontrolle durchführt, sollte soweit erforderlich (wenn der Abstand unter 1,5 m liegt), einen Mund/Nasenschutz tragen.

Fährten:

3. In der Fährte trägt der Fährtenleger Handschuhe (Fährtenabgangsmarkierung / Gegenstände). Nachdem der Hund den Gegenstand identifiziert hat, zeigt der Hundeführer den Gegenstand an, dabei trägt er Handschuhe. Der Gegenstand wird nach dem Anzeigen hinter den Hund gelegt. Dann erfolgt der Ansatz und der Gegenstand wird vom Fährtenleger wieder eingesammelt. Für die Fährte der Stufe IGP 1 ist diese Änderung nicht erforderlich (Eigengegenstände bzw. Schild).

Unterordnung:

4. Bei der Unterordnung ist beim Durchgehen der Gruppe ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhal­ten. D.h., ein enges Umrunden der Personen sollte derzeit nicht vorgenommen werden.

5. Das Apportieren. Es müssen eigene PO-gerechte Bringhölzer benutzt werden. Aus gesundheitlichen Gründen ist ein Desinfizieren des Holzes abzulehnen. Vor dem Beginn der Unterordnung legt der PL (trägt Handschuhe) die mit Namen des HF versehenen Hölzer des jeweiligen Paares aus. Nach dem Ende der Vorführung nimmt der HF seine Hölzer mit vom Platz.

Schutzdienst:

Dem Helfer wird der Stock nicht abgenommen. Keine Entwaffnung !!!!!!

6. Bei IGP I kann der HF seinen Hund zzt. nicht abholen. Der HF tritt auf 1,5 Meter an seinen Hund heran, ruft ihn in die Grundstellung und führt ihn dann angeleint oder in Freifolge auf die Abrufposition.

7. Entwaffnung/Herantreten an den Hund. Nach Anweisung durch den LR tritt der Hundeführer bis auf ca.2 m an den Helfer. Auf Anweisung des LR wird der Hund abgerufen, oder in eine Unterordungsposition (Sitz, Platz, Steh) genommen, auf HF-Anweisung tritt der Helfer dann 2 m vom Hund. Danach tritt der HF an den Hund und nimmt ihn in Grundstellung.

8. Beim Seitentransport/Transport zum Richter muss ein Abstand von 1,5 Meter zum Helfer eingehalten werden.

mit freundlichem Gruß
Deutscher Verband der Gebrauchshundsportvereine e. V.

Klaus-Jürgen Glüh
DVG LRO

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