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Allgemeiner Deutscher Rottweiler-Klub e.V. |
Jahreshauptversammlungen in den Landes- und Bezirksgruppen
Liebe Mitglieder,
derzeit stellt sich vermehrt die Frage, was mit den anstehenden Jahreshauptversammlungen geschehen soll, wenn, wie jetzt von der Politik beschlossen, zunächst bis Ende Januar 2021Treffen von mehreren Personen verboten sind und in manchen Bundesländern Bewohner von Landkreisen mit durchschnittlichen 7-Tage-Infektionszahlen von über 200 sich nur in einem Umkreis von 15 km bewegen dürfen.
ADRK-Veranstaltungen im Dezember
Nachdem die im November gültigen Bestimmungen zur Bewältigung der Corona-Situation durch die Konferenz der Ministerpräsidenten und Kanzlerin Merkel vom 25.11.2020 ab Dezember noch einmal verschärft wurden, besteht nun weiterhin die Situation, dass nicht in allen Bundesländern dieselben Regeln gelten.
Veranstaltungssperre
Aufgrund der in den letzten Tagen deutlich angestiegenen Zahlen an positiven Testergebnissen auf Covid-19 beschlossen die Ministerpräsidenten der Bundesländer am 28.10.2020 zusammen mit der Bundeskanzlerin bundeseinheitlich erneut drastsische Maßnahmen zur Kontakt-beschränkung, die ab 02.11.2020 in Kraft treten und zunächst bis Ende November gelten werden.
Darunter fallen auch Freizeit- und Amateursportveranstaltungen, womit dann leider auch wieder alle ADRK-Veranstalltungen im November ausfallen müssen.
Die ADRK-ZTP-Bestimmungen, Stand 13.04.2019, sind weiterhin in Kraft. Der Vorstand hat wegen der Corona Pandemie beschlossen, sie bis zum 31.12.2020 an die aktuelle Pandemiesituation anzupassen bzw. zu ergänzen, um die Durchführung von Zuchtveranstaltungen schneller zu ermöglichen, damit der Schaden für den Zuchtjahrgang 2020 so gering wie möglich gehalten werden kann.