ADRK
Allgemeiner Deutscher Rottweiler-Klub e.V.

Landesgruppenwechsel

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Der Vorstand des ADRK hat beschlossen, dass zukünftigen Anträgen auf einen Wechsel der Landesgruppe nicht mehr zugestimmt wird. Maßgeblich für die Zugehörigkeit zu einer Landesgruppe ist künftig ausschließlich der Erstwohnsitz des jeweiligen Mitglieds.

Bereits in der Vergangenheit genehmigte Landesgruppenwechsel bleiben von dieser Regelung unberührt.