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Schleswig-Holstein hatte zunächst ebenfalls eine umfangreichere Rasseliste, die 2002 vom BVerwG kassiert worden war. Es folgte das "Gesetz zur Vorbeugung und Abwehr der von Hunden ausgehenden Gefahren (Gefahrhundegesetz - GefHG) vom 28. Januar 2005, das nur auf die gelisteten Rassen im
Bundesgesetz verwies.
Seit 2016 gibt es keine Rasselisten mehr. Hunde werden nur noch als gefährlich eingestuft, wenn sie auffällig geworden sind bspw. durch Verletzung von Menschen oder anderen Tieren. Am 17.06.2015 wurde das neue
Gesetz über das Halten von Hunden (HundG) vom
Landtag beschlossen.