Rheinland-Pfalz nennt in seinem Landesgesetz über gefährliche Hunde
(LHundG) vom 22. Dezember 2004 3 gefährliche Rassen - American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier, Hunde des Typs Pit Bull Terrier sowie Hunde, die von einer dieser Rassen oder diesem Typ abstammen.