Thüringen listete in seinem "Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren" vom Sommer 2011 4 Rassen als gefährlich auf. Häufige Fragen Am 26.01.2018 wurde diese Rasseliste vom Landtag abgeschaft. Hunde werden künftig nicht mehr anhand ihrer Rasse in gefährliche und nicht gefährliche Tiere eingeteilt. Vielmehr ist nun das Wesen jedes einzelnen Hundes das entscheidende Kriterium für diese Einstufung. Ministerium für Inneres und Kommunales
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