ADRK
Allgemeiner Deutscher Rottweiler-Klub e.V.

ADRK-ZTP-Bestimmungen, Stand 06.07.2022

1.1666666666667 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 Bewertung 1.17 (6 Stimmen)

ADRK-ZTP-Bestimmungen

a) Hörzeichen

Je ein Hörzeichen für Ablassen, in Grundstellung gehen = Aus, Fuß

b) Ausführung

Nach einer Bewachungsphase von etwa 5 Sekunden unternimmt der Helfer einen Angriff auf den Hund. Ohne Einwirkung des HF muss sich der Hund durch energisches und kräf­tiges Zufassen verteidigen. Er darf dabei nur am Schutzarm des HL angreifen. Hat der Hund zugefasst, wird er durch den HL bedrängt. In dieser Phase der Bedrängung ist der Softstock in einer Drohbewegung über den Körper des Hundes zu schwingen, ohne diesen zu berühren. Auf Anweisung des ZR steht der Helfer still. Nach dem Einstellen des Helfers muss der Hund sofort ablassen. Der HF kann ein HZ für „Ablassen" in angemessener Zeit selbständig geben.

Lässt der Hund nach dem ersten erlaubten HZ nicht ab, so erhält der HF die Richteran­weisung für bis zu zwei weiteren HZ für „Ablassen". Lässt der Hund nach dem zweiten HZ nicht ab, erhält der HF die Möglichkeit bis auf 5 Schritte an seinen Hund heranzutreten, um ein erneutes HZ zu geben. Erfolgt kein Ablassen, erfolgt eine Disqualifikation. Wäh­rend des HZ für „Ablassen" muss der HF ruhig stehen, ohne auf den Hund einzuwirken. Nach dem Ablassen muss der Hund dicht am Helfer bleiben und diesen aufmerksam be­wachen. Auf Richteranweisung geht der HF in normaler Gangart auf direktem Weg zu seinem Hund und nimmt ihn mit dem HZ in die Grundstellung. Der Softstock wird dem Helfer nicht abgenommen.

Dem HF ist es freigestellt, ob er sich mit seinem Hund angeleint oder frei bei Fuß zum Ausgangspunkt der Übung 5 begibt.

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