ADRK
Allgemeiner Deutscher Rottweiler-Klub e.V.

Der ZAS informiert: Wurfabnahmen bis Ende 2020

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Wurfabnahmen bis Ende 2020

Der ZAS informiert:

An alle LG-Zuchtwarte und Zuchtwarte

wie schon zu Beginn des Jahres wurde von ZAS und HZW beschlossen, wegen der durch Corona neuerlichen Kontakbeschränkungen bis zum Ende des Jahres wieder auf die Durchführung von Wurferstabnahmen zu verzichten und im Übrigen den damaligen Empfehlungen des VDH zu folgen:

  • Behördliche Vorgaben haben Vorrang und sind zu beachten.
  • Die derzeit erforderlichen hygienischen Vorsichtsmaßnahmen sind einzuhalten und unnötige Kontakte zu vermeiden.
  • Alle zwingend notwendigen Maßnahmen sollten möglichst im Freien stattfinden.
  • Alle notwendigen Maßnahmen (Zuchtzulassungen, Wurfabnahmen etc.) sollten möglichst zeitlich verschoben werden, bis sich die Situation wieder normalisiert.

Für den ADRK bedeutet dies:

Züchter, die einen neugeborenen Wurf bei ihrem LG-Zuchtwart melden, sollen von diesem angewiesen werden, die Erstabnahmescheine fristgerecht direkt an die ADRK Geschäftsstelle zu senden.

Wurfendabnahmen müssen in jedem Fall durchgeführt werden. Dabei sind folgende Vorgehensweisen möglich:

  1. Normale Wurfendabnahme durch den Zuchtwart, wenn behördlich möglich und von Zuchtwart und Züchter akzeptiert.
  2. Wurfendabnahme durch einen Tierarzt, wenn von Züchter oder Zuchtwart gewünscht.
  3. Verschiebung der Endabnahme.

Sollte die Endabnahme durchgeführt werden, so ist auf ausreichende Schutzmaßnahmen zu achten (Maske, Handschuhe, Desinfektion, usw.). Die Endabnahme sollte möglichst im Freien stattfinden.

HZW P.D. Viehoff
ZAS P. Friedrich, E. Joseph

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