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Allgemeiner Deutscher Rottweiler-Klub e.V. |
Liebe Rottweilerfreunde,
Rottweiler, die noch keine Zuchttauglichkeitsprüfung (ZTP) absolviert haben und sich einen Zahn (Schneidezahn, Prämolar) abgebrochen haben (Rest muss sichtbar sein), können wegen der Corona-Krise nicht – wie bisher vorgesehen – zur Feststellung des Zahnstatus „vollzahnig“ auf einer Ausstellung gemeldet oder auf einer ZTP zur Nachzuchtbeurteilung zur Bescheinigung des Zahnstatus vorgestellt werden.
Damit diese Hunde nicht für die Zucht verloren gehen und später an einer ZTP teilnehmen können, können diese Rottweiler dem Hauptzuchtwart (HZW) gemeldet werden.
Der HZW benennt dann einen Zuchtrichter (ZR), dem dieser Rottweiler vorgestellt werden muss. Der Zahnstatus „vollzahnig“ soll dann von diesem ZR festgestellt werden und wird mit einem formlosen Schreiben an den HZW und die Geschäftsstelle bescheinigt.
Diese Regelung gilt bis auf Widerruf.
HZW P.D. Viehoff
ZAS P. Friedrich, E. Joseph