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Allgemeiner Deutscher Rottweiler-Klub e.V. |
Baden-Württemberg hat 3 als gefährlich geltende Rassen - American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier sowie American Pit Bull Terrier - gelistet.
Unter Hundehaltung sind alle Themen rund um die Hundehaltung in Berlin aufgeführt. Unter anderen finden sich folgende Regelungen:
- Gesetz zur Neuregelung des Haltens und Führens von Hunden in Berlin vom 7. Juli 2016
- Verordnung zur Durchführung des Hundegesetzes (Hundegesetzdurchführungsverordnung – HundeG-DVO) vom 18. September 2018
- Verordnung zur Bestimmung der gefährlichen Hunde im Sinne des § 5 Absatz 1 Satz 1 des Hundegesetzes (Gefährliche-Hunde-Verordnung - GefHuVO) Vom 22. August 2016
Nordrhein-Westfalen war einsamer Spitzenreiter mit zunächst 42 als gefährlich geltenden Rassen auf der Liste. Nachdem jedoch verdeutlicht worden war, dass manche davon in Deutschland noch nie gesehen worden waren und andere sogar bereits als ausgestorben galten, wurde die Liste im Rahmen einer Umwidmung in ein Landeshundegesetz drastisch reduziert und umfasst nunmehr "nur" noch 14 Rassen. Davon stehen 4 auf der Liste 1 und 10, zu denen auch der Rottweiler gehört, auf der Liste 2 mit den "Hunden bestimmter Rassen". Einzelheiten zum Landeshundegesetz werden in der Ordnungsbehördliche Verordnung zur Durchführung des Landeshundegesetzes NRW (DVO LHundG NRW) und den Verwaltungsvorschriften zum Landeshundegesetz (VV LHundG NRW) geregelt.
Die Haltung dieser Hunde bedarf keiner Erlaubnis, es wird aber ein Nachweis der erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten (Sachkunde) mittels einer Sachkundebescheinigung verlangt, und um eine Befreiung von der Maulkorb- und Anleinpflicht zu erhalten, muss der Hund einen Verhaltenstest ablegen. Beides ist u. a. auch bei anerkannten Sachverständigen möglich.
Als Sachverständige anerkannte ADRK-Mitglieder:
Allgemeine Informationen Ausrichter: BG Westheim Datum: 18.05.2025 Ort: Holzmühlstrasse, 67368 Westheim Prüfungsleiter: Ramona Radtke Körmeister: Ramona Radtke, Edgar Hellmann Helfer: ...
Letzte Möglichkeit eine Qualifikationsprüfung für das ADRK Team 2025 zu erreichen ist der 22.06.2025! Um den aktuellen Stand der möglichen Teilnehmer für das ADRK-Team des kommenden Jahres zu sehen, klicken Sie bitte auf diese Datei. Zur VDH-DM für Gebrauchshunde (IGP) können vom...
Auf der Beiratshauptsitzung (BHS) 2025 wurde nachfolgender Beschluss gefasst: Zur IFR-WM für Fährtenhunde (IFH) können von den IFR-Mitgliedsvereinen maximal 2 Starter mit einer bestandener IFH2-Prüfung teilnehmen die auf einer Qualifikationsprüfung geführt haben und sich in einer Bestenliste für...
Aufruf zur Frühjahrskörung bei der BG Westheim! Anmeldungen, die bis zum 20.04.2025 in der Hauptgeschäftsstelle in original eingehen werden an der Körung zugelassen!
Neue Prüfungsordnung Die neue Internationale Gebrauchshunde-Prüfungsordnung, die ab 01.01.2025 gültig wird.
Die Frühjahrskörung 2025 findet nicht wie bekannt in Eschweiler statt, sondern in Westheim. BG Westheim, Holzmühlstrasse, 67368 Westheim
Eilanträge BHS 2025 ADRK e.V.Ausbildungsausschuss H. Pellenwessel – J. Borger – C. Wulff Betreff - IFR WM IFH 2 & IFH 3
Die Kombitagung 2025 (22.03.2025) findet laut Vorstandsbeschluss nicht in Ascheberg-Davensberg, sondern ONLINE statt.