ADRK
Allgemeiner Deutscher Rottweiler-Klub e.V.

ADRK-Veranstaltungen im Dezember

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ADRK-Veranstaltungen im Dezember

Nachdem die im November gültigen Bestimmungen zur Bewältigung der Corona-Situation durch die Konferenz der Ministerpräsidenten und Kanzlerin Merkel vom 25.11.2020 ab Dezember noch einmal verschärft wurden, besteht nun weiterhin die Situation, dass nicht in allen Bundesländern dieselben Regeln gelten.

So können sich in den einen Bundesländern höchsten fünf Personen aus zwei verschiedenen Haushal­ten treffen, in anderen sind bspw. „Veranstaltungen ohne Unterhaltungscharakter“ erlaubt, wenn unter freiem Himmel nicht mehr als 100 zeitgleich Anwesende oder in geschlossenen Räumen nicht mehr als 50 zeitgleich Anwesende gezählt werden. Je nachdem, welcher Kategorie Zucht- und Leistungsprüfun­gen von Hunden zugerechnet werden, wäre eine Durchführung damit möglich oder auch nicht.

Um vor allem im Zuchtzulassungsbereich nicht noch zusätzliche Hürden aufzubauen, beschloss der ADRK-Vorstand daher, dass es im Dezember keine allgemeine Fristschutzsperre für ADRK-Veran­staltungen geben wird.

Somit können Zucht- und Sportprüfungen stattfinden, wenn sie nach dem jeweiligen Länderrecht gestattet sind. Allerdings muss auf jeden Fall eine schriftliche Genehmigung der zuständigen Ord­nungsbehörde eingeholt werden, um eine erteilte Genehmigung notfalls auch nachweisen zu können. Nur der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass ein erteilter Fristschutz des ADRK in diesem Sinne keine Genehmigung darstellt und hier wertlos ist.

Alleiniger Verantwortlicher für eine ordnungsgemäße Durchführung ist die veranstaltende BG bzw. die in ihrem Namen handelnden Personen. Sie werden im Zweifelsfall von der Ordnungsbehörde zur Rechenschaft gezogen und müssen mit empfindlichen Strafen rechnen, wenn gegen behördliche Auf­lagen verstoßen wurde. Wichtig ist, dass auch Teilnehmer – und Besucher – der Veranstaltung an die Auflagen gebunden und bei Missachtung ebenfalls von Bußgeldern bedroht sind.

Falls Zweifel bei der Auslegung der Regel mit fünf Personen aus zwei Haushalten bestehen, so hilft vielleicht die Überlegung, dass schon mit einem Hundeführer, Helfer, Prüfungsleiter und Richter in der Regel vier Personen aus vier Haushalte zusammenkommen.

Selbstredend sind immer die inzwischen allseits bekannten Hygiene- und Abstandsregeln zu beachten und ein Hygienekonzept zu erstellen und der Genehmigungsbehörde vorzulegen.

Sicherheitshalber sollte bei den vorgesehenen Richtern nachgefragt werden, ob sie unter den gegebe­nen Umständen bei ihrer Zusage bleiben, ein Widerruf ist ihnen freigestellt.

Wie gehabt, kann eine Veranstaltung jederzeit abgesagt oder verschoben werden. Bereits bezahlte Fristschutzgebühren werden auf den neuen Termin übertragen oder auch zurückbezahlt.

René Külzer
ADRK-Vorsitzender

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