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| Allgemeiner Deutscher Rottweiler-Klub e.V. |
DR 06/2023
Bei der Meldung zu einer ZTP werden neben dem Meldebogen die Originalahnentafel, Kopien der Rückseite der Ahnentafel, der Innenseite des Leistungsheftes sowie der Mitgliedsausweise der Eigentümer und der Hundeführer an die Meldestelle geschickt. An die Geschäftsstelle gehen anschließend lediglich die Kopien der Ahnentafel und des Leistungsheftes. Die anderen Unterlagen – vor allem die Originalahnentafel – verbleiben bei der Meldestelle. Lediglich bei bisher nicht erfassten, ausländischen Hunde gehen auch die Originale an die Geschäftsstelle.
Die Geschäftsstelle
DR 06/2023
Zum wiederholten Mal sei betont, dass Unterschriften ohne Angabe des künftigen Eigentümers bei der Eigentumsübertragung auf der Ahnentafelrückseite nicht zulässig sind. Ahnentafeln ohne entsprechende Angaben werden nicht mehr bearbeitet. Evtl. entstehende Kosten werden in Rechnung gestellt.
Die Geschäftsstelle