ADRK
Allgemeiner Deutscher Rottweiler-Klub e.V.

ADRK Helferschein Erwerb ab 01.07.2014 - ADRK AAS

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Liebe Rottweiler Freunde,
liebe Sportfreunde,

die Förderung unserer Helfer ist eines der zentralen Anliegen des ADRK Ausbildungsausschuss (AAS).

Diese praxisorientierten Regelungen sollten im Sinne aller sein. Im ganzen ADRK können damit motivierte und befähigte Helfer mit kurzen Wegen einen ADRK Helferschein erlangen. Nachhaltig soll damit der Sport an der Basis unterstützt werden.


  • Helferprüfungen können gesondert oder im Rahmen von Qualifikationsprüfungen (QP) zusätzlich geschützt werden.
  • Ein Helfer zählt auf einer QP 6 Punkte.
  • Für jeden Helfer sind mindestens 2 IPO und 1 Aufbauhund bereit zu stellen.
  • Zur Helferprüfung sind ausschließlich Rottweiler zu verwenden, welche die Helfer selbst zu organisieren haben.
  • Die Meldung der Helfer an den HAW erfolgt durch die veranstaltende BG oder LG mit Kopie des Mitgliedsausweises, 2 Passbildern, vollständige Adresse, Email und Telefonnummer.
  • Helfer aus unseren Kooperationspartnern können per eMail über die ADRK Hauptgeschäftsstelle direkt an den HAW gemeldet werden.
  • Die Prüfung setzt sich aus einem theoretischen Teil und praktischem Teil zusammen. Schwerpunkt ist die praxisbezogene Arbeit.
  • Der Helfer sollte technisch, physisch und psychisch in der Lage sein, die Richteranforderungen auf einer QP / ZTP zu erfüllen.
  • Die Übernahme von Helfern aus anderen Verbänden kann mit Zustimmung des HAW/AAS erfolgen. Voraussetzung ist jedoch in jedem Fall die uneingeschränkte ADRK Mitgliedschaft.
  • Aus den Helfern mit ADRK Helfer Ausweis sollten dann auf der Helfersichtung die Helfer für überregionale Wettkämpfe und Körungen ermittelt werden.
  • Helfer sind die Säulen unseres Gebrauchshundes, unserer Bezirksgruppen und damit unserer Basis. Mit ihnen steht und fällt der Hundesport und somit auch ein Teil der Gebrauchshundeeigenschaften.
  • Zum Wohle unserer Hunde hat jeder abnehmende LR, sowie der Helfer als Prüfling sein bestes zu geben.
  • Zur Helferprüfung melden die Helfer sich bei der jeweilig geschützten Helferprüfung direkt mit allen Unterlagen . Der abnehmende Leistungsrichter sendet die Unterlagen Komplet an die Geschäftsstelle .
  • Der Helferschein hat Gültigkeit ab Zusendung durch HAW.

Mit sportlichen Grüßen Euer / Ihr
HAW/ASS

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