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| Allgemeiner Deutscher Rottweiler-Klub e.V. |
DR 02/2017
Gelegentlich taucht die Frage auf wie mit konserviertem Sperma zu verfahren ist, das sich nach dem Verkauf des Rüden noch im Besitz des vorherigen deutschen Eigentümers befindet.
Da es für die gelagerten Portionen keine Rolle spielt, wo der Rüde nun steht, ändert sich auch an der in §15.2.f b der Zuchtbestimmungen dargelegten Vorgehensweise nichts.
Danach wird innerhalb der ADRK-Zucht eine instrumentelle Besamung mit Deckschein und Belegerlaubnis dokumentiert, bei Versendung ins Ausland mit einem Versandprotokoll der beteiligten tiermedizinischen Einrichtung.
Zu beachten ist, dass die Verwendung von Sperma nach dem Tod des Rüden einer Genehmigung bedarf.
Der Hauptzuchtwart