ADRK
Allgemeiner Deutscher Rottweiler-Klub e.V.

Änderung VDH-Ausstellungs-Ordnung Durchführungsbestimmung „Spezial-Rassehunde-Ausstellungen“

DR 01/2019

Genehmigung und Terminschutz

Anträge auf Genehmigung und Terminschutz (+ Verpflichtungserklärung) müssen rechtzeitig bei der VDH-Geschäftsstelle eingehen, um genehmigt zu werden – spätestens bis zum 8. des Vorvormonats, in dem die Spezial-Rassehunde-Ausstellung stattfinden soll (Beispiel: Spezial-Rassehunde-Ausstellung im Mai; Antrag muss spätestens am 8. März in der VDH-Geschäftsstelle vorliegen).

Genehmigung und Terminschutz können nur dann erteilt werden, wenn die Spezial-Rassehunde-Ausstellung zumindest einmal in der Verbandszeitschrift „Unser Rassehund“ veröffentlicht werden kann. Der Antragsteller erhält eine entsprechende Mitteilung über die Genehmigung und den Terminschutz sowie den Hinweis, in welcher Ausgabe der Verbandszeitschrift die Spezial-Rassehunde-Ausstellung veröffentlicht wird.

Wenn Genehmigung und Terminschutz erteilt wurden, wird die Spezial-Rassehunde-Ausstellungmaximal zweimal im Terminkalender der Verbandszeitschrift „Unser Rassehund“ veröffentlicht, und zwar grundsätzlich in den Ausgaben der Vormonate (Beispiel: Alle Spezial-Rassehunde-Ausstellungen, die im August stattfinden, werden in der Juni- und Juli-Ausgabe veröffentlicht).

Darüber hinaus wird die Spezial-Rassehunde-Ausstellung auf der VDH-homepage www.vdh.de über den gesamten Zeitraum zwischen Bearbeitung des eingereichten Terminschutzantrages und dem Termin der Veranstaltung veröffentlicht.

Katalog

Der Katalog muss folgende Mindestangaben beinhalten: Veranstalter, Ausstellungsleiter, Ort, Datum, Art der Rassehunde-Ausstellung, Darstellung der Zugehörigkeit zu VDH und FCI durch Verwendung des aktuellen Logos des VDH und der FCI an exponierter Stelle, Zuchtrichter, gemeldete und zu bewertende Hunde mit Angabe des vollständigen Namens, Zuchtbuchnummer, Wurftag, Eltern, Züchter und Eigentümer, dessen Anschrift aufgeführt sein sollte.

Die Geschäftsstelle