ADRK
Allgemeiner Deutscher Rottweiler-Klub e.V.

Änderung zur Sportrahmenordnung

DR 04/2026

Geändert bzw. ergänzt wurde auf der Seite 14 der Sportrahmenordnung für Qualifikations-Prüfungen (QP) die Mindestgröße des Hundeplatzes auf 70 x 40 m.

Gültig ab 01.07.2026 - Der Hauptausbildungswart 

 

Änderung Fristschutzanträge Sport

DR 04/2026

Ein Ausbildungswart mit Trainerlizenz oder einer Erlaubnis nach §11 TierSchG ist in der Bezirksgruppe benannt und trägt die fachliche Verantwortung.

gültig ab 01.07.2026 - Der Hauptausbildungswart 

Fristschutzanträge ZTP

DR 01/2026

Ab 2026 werden nur noch 3 Zuchttauglichkeitsprüfungen an einem Wochenende geschützt.

Der Vorstand

Leistungskarten

DR 11/2025

ADRK- Mitglieder 10,00 € incl. Versand Nichtmitglieder 20,00 € incl. Versand ADRK-Mitglieder Ausland 25,00 € incl. Versand Nichtmitglieder Ausland 45,00 € incl. Versand Ersatzleistungskarte 10,00 € incl. Versand.

Der Vorstand 

Afterkrallen

DR 10/2025

Der Allgemeine Deutsche Rottweiler-Klub (ADRK) weist ausdrücklich darauf hin, dass das Entfernen von Afterkrallen durch den Gesetzgeber untersagt ist.

Um Missverständnissen vorzubeugen, stellt der ADRK klar: Hunde, die mit Afterkrallen auf Veranstaltungen des ADRK oder des Verbandes für das Deutsche Hundewesen (VDH) vorgestellt werden, werden dadurch nicht benachteiligt.

Die Einhaltung tierschutzrechtlicher Vorschriften hat oberste Priorität. Züchter sind daher aufgefordert, auf das Entfernen von Afterkrallen zu verzichten und die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten.

Der Vorstand 

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