ADRK>> |
Allgemeiner Deutscher Rottweiler-Klub e.V. |
Dear Rottweiler friend, since 01.06.1998 only undocked Rottweiler puppies are bred by the breeders of ADRK. Here are some variants of the tail carriage. Please click to zoom in on an image. You can download the images also by clicking on the download button.
On this page you see the pictures concerning anatomy and movement of the Rottweiler. Please click to zoom in an image. You can also download by clicking on the Download button at the pictures.
Dear Rottweiler Friends,
The article on JLPP sets out in detail what is in this severe disease, how it is inherited, and how and why it must be fought. Although it is hoped that the disease is not yet widespread, complete testing of all breeding animals must continue.
It is expressly emphasized that at most adult dogs are carriers of the disease, even if they can not fall ill, because the disease had shown at a young age.
As of November 1, 2016, breedings may only be carried out with animals that have been tested for JLPP. This means that of all the animals that are to be found in breeding use, an oral mucosa sample must be taken and evaluated, and the result must be entered in the pedigree. Assay vials can be requested at the Office. A sample (in duplicate) must be taken by an LG-breed warden, breeding judge or veterinarian. Together with the completed examination Orders, to be found on the ADRK website (forms), send the sample to the laboratory Laboklin for investigation. After presentation of the result, a copy will be sent along with the pedigree of the dog upon the entry to the Office.
Before mating, the owner of the dogs involved must access the pedigree to verify that each pairing is permitted in the future.
ADRK Executive Board
Die Rahmenbedingungen und Genehmigungsverfahren
zur Mehrfachbelegung einer Hündin mit maximal 2 Rüden
gültig ab 01.07.2025
Eine Doppelbelegung bedarf der Einzelgenehmigung durch den Zuchtausschuss. Der Antrag sollte mindestens 4 Wochen vor dem geplanten Deckakt einzureichen, bzw. muss spätestens zu Beginn der Läufigkeit vorliegen. Es werden zwei separate Belegerlaubnisse für Doppelbelegung an den Züchter geschickt. Eine Doppelbelegung ist mit Natursprung oder mittels künstlicher Besamung möglich. Die Vorschriften der künstlichen Besamung sind dabei grundsätzlich zu beachten. Bei künstlicher Besamung ist parallel jeweils eine Samen-Probe aus der Besamungseinheit ans DNA-Labor zu senden. Dies ist im Vorfeld mit dem durchführenden Fachtierarzt/Klinik und Frau PD Dr. Pfeiffer abzustimmen. Dazu ist es notwendig, bei Antragstellung die Klinik/Fachtierarzt und den dazugehörigen Ansprechpartner mitzuteilen.
Beide Deck-Rüdenbesitzer sind vom Hündinnenbesitzer über die Doppelbelegung und die Pflicht zur DNA-Elternschafts-Prüfung der gefallenen Welpen und der Deckrüden im Vorfeld zu informieren. Dies wird mit der Unterschrift auf der Belegerlaubnis bestätigt.
Die Geschäftsstelle versendet einen Erstabnahmeschein, welche zwei mögliche Vatertiere beinhaltet. Die Erstabnahme bei einer Doppelbelegung erfolgt analog einer normalen Erstabnahme.
Zum DNA-Elternschaftsnachweis der Welpen (Formulare und Vorbereitungen):
1. Von jedem Deckrüden sind zunächst unmittelbar vor der Verpaarung je zwei DNA-Maul-Abstriche (gemäß Anleitung) zu nehmen und im Kühlschrank oder im Tiefkühlfach des Hündinnenbesitzers geschützt zu verwahren. Dies dient zur doppelten Absicherung und zum Abgleich mit bereits vorhanden Probenmaterial und wird nicht in Rechnung gestellt.
2. Ein Tierarzt muss die Welpen mit einem ID-Chip kennzeichnen und einen Heimtierausweis ausstellen. Der Tierarzt oder der Zuchtwart entnimmt nach der Kennzeichnung je 2 Maul-Schleimhautabstriche pro Welpe (gemäß Anleitung). Das entsprechende Formular „Probenentnahme bei Doppelbelegung“ ist hierbei zu nutzen und vollständig auszufüllen. (Bei mehr als 7 Welpen bitte ein extra Formular benutzen, DNA-Barcode der Elterntiere bitte beim HZW erfragen))
Bei ggf. kontaminierten Abstrich-Probennehmern muss nochmal eine Blutprobe (Blutkärtchen o.a.) zur Kontrolle angefordert werden.
3. Die verwahrten zwei Schleimhautabstriche der zwei möglichen Väter sind nun gemeinsam mit den Proben der Welpen vom Zuchtwart oder Tierarzt an unser DNA-Labor einzusenden. (Adressdaten auf dem Antragsformular). Der Eingang der Proben wird durch das Labor schriftlich per E-Mail bestätigt.
4. Die resultierenden DNA-Gutachten mit den jeweiligen Vaterschaften zu den Welpen werden vom Labor möglichst zeitnah an die Zuchtbuchstelle und den Züchter verschickt.
Auf folgendes wird hier explizit hingewiesen:
Je nach Aufwand und Komplexität der Vaterschaften (zum Bsp. bei hoher Inzucht!) bedeutet das jedoch Extraaufwand und kann einige Wochen in Anspruch nehmen. Auftragsarbeiten mit spez. Terminwünschen etc. sind im Vorfeld gesondert anzugeben/abzustimmen (mit Frau Dr. Pfeiffer) und werden mit entsprechendem Entgelt-Aufschlag abgerechnet. (Kostenspanne pro Welpe von 48,90EUR (Normal) bis 170,50EUR (mit Extras)
5. Die Geschäftsstelle wird danach unverzüglich die angepassten Endabnahmescheine (Welpen zugeordnet nach Vatertier) erstellen lassen. Die Endabnahme durch den Zuchtwart erfolgt wie gewohnt und erst nach eindeutiger Zuordnung der Vaterschaft, was den Termin der Endabnahme durchaus verzögern kann. Die Welpen benötigen keine erneute DNA – Entnahme mittels Blutkärtchen.
6. Es wird nochmal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass alle Kosten, die im Zusammenhang mit einer Doppelbelegung stehen, zu Lasten des Hündinnenbesitzers gehen.
Fragebogen Zweirüdenbelegung (VDH)