ADRK
Allgemeiner Deutscher Rottweiler-Klub e.V.

Prüfungsordnung (FCI) Gebrauchshunde 2025

Seit mehr als zwölftausend Jahren ist der Hund Gefährte des Menschen. Durch die Domestikation ist der Hund eine enge Sozialgemeinschaft mit dem Menschen eingegangen und in wesentlichen Bereichen auf ihn angewiesen. Damit ist dem Menschen aber auch eine besondere Verantwortung für das Wohlbefinden des Hundes erwachsen.

Gerade bei der Ausbildung des Hundes gebührt der physischen wie psychischen Gesundheit oberste Priorität. Als oberstes Prinzip gilt daher ein tiergerechter, artgemäßer und gewaltfreier Umgang mit dem Hund. Selbstverständlich sind die ausreichende Versorgung des Hundes mit Nahrung und Wasser, sowie die Fürsorge für seine Gesundheit, die unter anderem regelmäßige Impfung und ärztliche Untersuchungen einschließt. Darüber hinaus besteht die Verpflichtung, dem Hund regelmäßigen Kontakt mit Menschen und genügend Beschäftigung zur Befriedigung seines Bewegungsbedürfnisses zu gewähren.

Im Laufe der Geschichte hatte der Hund die verschiedensten Aufgaben als Helfer des Menschen zu leisten. In der modernen Welt sind ein großer Teil dieser Aufgaben durch die Technik übernommen worden. Daher hat heute der Hundebesitzer die Pflicht, dem Hund entsprechend dessen Veranlagung als Ersatz für verloren gegangene Aufgaben ausreichend Bewegung und Betätigung in Verbindung mit intensivem Kontakt zum Menschen zu ermöglichen. Auch unter diesen Gesichtspunkten ist die Begleithundeprüfung, die Vielseitigkeitsprüfung für Gebrauchshunde, die Fährtenhundeprüfung und die Stöberprüfung einzuordnen. Der Hund sollte seinen Anlagen und seinem Leistungsvermögen entsprechend beschäftigt werden. Hierzu gehört neben ausreichendem Auslauf auch die intensive Beschäftigung mit Tätigkeiten, die die Lernfähigkeit, den Bewegungsdrang sowie die übrigen Anlagen des Hundes berücksichtigen. Die verschiedenen Formen des Hundesportes sind hierfür hervorragend geeignet. Nicht ausreichend beschäftigte Hunde können auffällig werden und führen zu Beanstandungen in der Öffentlichkeit.

Der Mensch, der seinen Hund ausbildet oder gemeinsam mit dem Hund Sport betreibt, hat sich und den ihm anvertrauten Hund einer sorgfältigen Ausbildung zu unterziehen, deren Ziel die größtmögliche Harmonie zwischen Mensch und Hund ist. Das Ziel aller Ausbildungen ist das Vermitteln von Lerninhalten, die für den jeweiligen Hund machbar sind. Die harmonische Übereinstimmung zwischen dem Menschen und seinem Hund, unabhängig davon, wo dieser im Hundesport eingesetzt wird, ist allen Tätigkeiten zugrunde zu legen. Zur Harmonie kann man nur gelangen, wenn man sich weitestgehend in den Hund und seine Anlagen hineinversetzt.

Es besteht die ethische Verpflichtung des Menschen, den Hund zu erziehen und ausreichend auszubilden. Die dabei verwendeten Methoden müssen die gesicherten Erkenntnisse der Verhaltenswissenschaften, insbesondere der Kynologie, berücksichtigen. Zur Erreichung des Erziehungs-, Ausbildungs- oder Trainingseffekts ist stets die gewaltfreie und für den Hund positive Methode einzusetzen. Nicht artgerechte Ausbildungs-, Erziehungs- und Trainingsmittel sind abzulehnen (siehe Tierschutzgesetz).

Der Einsatz des Hundes im Sport muss sich an seiner Veranlagung, seinem Leistungsvermögen und seiner Leistungsbereitschaft orientieren. Die Beeinflussung des Leistungsvermögens durch medikamentöse oder nicht tiergerechte Einwirkung durch den Menschen ist abzulehnen. Der Mensch muss sorgfältig die Veranlagungen seines Hundes erkunden. Von einem Hund Leistungen zu verlangen, die dieser nicht erbringen kann, widerspricht jedem ethischen Bewusstsein. Der sich seiner Verantwortung bewusste Hundefreund wird nur mit gesunden und leistungsfähigen Hunden an Prüfungen, Wettkämpfen und am Training teilnehmen.

Dieses Reglement ist gültig ab 01.01.2025.

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