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Allgemeiner Deutscher Rottweiler-Klub e.V. |
In Anerkennung der sportlichen Leistungen von Hundeführer und Hund vergibt der VDH für nachgewiesene Sportleistungen ein Hundeführer-Sportabzeichen, das auf Antrag in fünf Stufen verliehen wird.
Die Leistungen müssen auf Prüfungen erbracht worden sein, die von einem dem VDH angeschlossenen VerbandA/erein geschützt waren oder von einer Diensthundehaltenden Behörde durchgeführt wurden. Abnahmeberechtigt sind nur die vom VDH anerkannten Leistungsrichter (LR), mit Ausnahme von Behördenprüfungen, zu denen die Behörde die LR bestimmt hat.
Die Prüfungen müssen nach den gültigen Prüfungsordnung/(PO) des VDH, der FCI, der Wettkampfordnung der WUSV, der Herdengebrauchshund-PO oder nach einer vom VDH anerkannten Diensthunde-PO der Behörden mit Diensthundgruppen abgenommen worden sein.
Antragsberechtigt sind nur Hundeführer, die einem Verein/Verband angehören, der dem VDH angeschlossen ist und die ihre Verpflichtungen gegenüber ihrem Verein/Verband erfüllt haben. Es dürfen nur Prüfungen angerechnet werden, bei denen der Hundeführer einen Hund führt, der von ihm für diese Prüfung ausgebildet wurde. Beim Führerwechsel eines SchH/VPG III- oder IPO III-Hundes können von diesem Hund abgeleistete Prüfungen erst wieder für das Hundeführer-Sportabzeichen geltend gemacht werden, wenn der Wechsel mindestens ein Jahr zurückliegt.
Anerkannt werden Leistungen von Hunden, die zu den Gebrauchshundrassen zählen oder leistungsmäßig die Anforderungen, der VDH-/FCI- Prüfungsordnungen erfüllen. Die Hunde müssen in einem vom VDH anerkannten Zuchtbuch, Register oder Leistungsbuch eingetragen sein.
Stufe | Punkte |
---|---|
Stufe 1 | mindestens 50 Punkte |
Stufe 2 | zusätzlich 25 Punkte - insgesamt 75 Punkte |
Stufe 3 | zusätzlich 25 Punkte - insgesamt 100 Punkte |
Stufe 4 | zusätzlich 100 Punkte - insgesamt 200 Punkte |
Stufe 5 | zusätzlich 100 Punkte - insgesamt 300 Punkte |
Zusätzlich ist bei Stufe 5 die zweimalige erfolgreiche Teilnahme an einer Siegerprüfung nachzuweisen. Ausscheidungsprüfungen als Qualifikationsprüfungen zu Siegerprüfungen werden gleichgestellt.
Art der Prüfung | Punkte | Note |
---|---|---|
SchH/VPG/IPO l, II und III (IPO ab 1991) | 240 - 269
270 - 285 286 - 300 |
gut
sehr gut vorzüglich |
IPO l, ll u. lll vor 1991 | 210 - 239
240 - 269 270 - 300 |
gut
sehr gut vorzüglich |
Herdengebrauchshund-prüfung | 70 - 79
80 - 89 90 -100 |
gut
sehr gut vorzüglich |
Art der Prüfung | befriedigend | gut | sehr gut | vorzüglich |
---|---|---|---|---|
SchH/VPG 1 | 2 Pkte. | 3 Pkte. | 4 Pkte. | |
SchH/VPG 2 | 3 Pkte. | 4 Pkte. | 5 Pkte. | |
SchH/VPG 3 | 4 Pkte. | 5 Pkte. | 6 Pkte. | |
FH 1 Prüfung | 3 Pkte. | 4 Pkte. | 5 Pkte. | |
FH 2 Prüfung | 3 Pkte. | 4 Pkte. | 5 Pkte. | 6 Pkte. |
Art der Prüfung
FCI-FH/IPO-FH | befriedigend | gut | sehr gut | vorzüglich |
---|---|---|---|---|
Beide Fährten bestanden | 6 Pkte. | 8 Pkte. | 10 Pkte. | 12 Pkte. |
IPO I ) AK | 1 Pkte. | 2 Pkte. | 3 Pkte. | |
IPO II ) vor | 2 Pkte. | 3 Pkte. | 4 Pkte. | |
IPO III) 1991 | 3 Pkte. | 4 Pkte. | 5 Pkte. | |
IPO l ) AK | 2 Pkte. | 3 Pkte. | 4 Pkte. | |
IPO II ) ab | 3 Pkte. | 4 Pkte. | 5 Pkte. | |
IPO III) 1991 | 4 Pkte. | 5 Pkte. | 6 Pkte. | |
Herdengebrauchshund-prüfung | 4 Pkte. | 5 Pkte. | 6 Pkte. | |
Agility A1 | 1 Pkte. | 2 Pkte. | 3 Pkte. | |
Agility A 2 | 2 Pkte. | 3 Pkte. | 4 Pkte. | |
Agility A 3 | 3 Pkte. | 4 Pkte. | 5 Pkte. | |
Obedience Beginner-Klasse | 1 Pkte. | 2 Pkte. | 3 Pkte. | |
Obedience 1 | 2 Pkte. | 3 Pkte. | 4 Pkte. | |
Obedience 2 | 3 Pkte. | 4 Pkte. | 5 Pkte. | |
Obedience 3 | 4 Pkte. | 5 Pkte. | 6 Pkte. |
Begleithundprüfung | je bestandener Prüfung | 2 Punkte |
Wachhundprüfung | je bestandener Prüfung | 2 Punkte |
DPO I und ZH I | gleich SchH/VPG II |
DPO II und ZH II | gleich SchH/VPG III |
DFH | gleich FH |
WB-BUWE | gleich SchHA/PG I |
Vierkampf I: | erreichte Punktzahl
erreichte Punktzahl erreichte Punktzahl
|
210 bis 249
250 bis 274 275 und höher
|
2 Pkte.
3 Pkte. 4 Pkte.
|
Vierkampf 2:
(bis 01.04.2013 VK1) |
erreichte Punktzahl
erreichte Punktzahl erreichte Punktzahl
|
210 bis 249
250 bis 274 275 und höher
|
3 Pkte.
4 Pkte. 5 Pkte.
|
Vierkampf 3:
(bis 01.04.2013 VK2) |
erreichte Punktzahl
erreichte Punktzahl erreichte Punktzahl
|
210 bis 249
250 bis 274 275 und höher
|
4 Pkte.
5 Pkte. 6 Pkte.
|
Geländelauf 1000 m: | Zeit unter 6 Minuten | 1 Pkte. |
Geländelauf 2000 m: | Zeit unter 13 Minuten | 2 Pkte. |
Geländelauf 5000 m: | Zeit unter >35 Minuten | 3 Pkte. |
CSC je Mannschaftsmitglied | 1 Pkt. |
In der Sparte Turnierhundsport kommen nur Wettkämpfe/Prüfungen mit mindestens dem Werturteil „Gut", bei 48 Punkten und höher in der Abteilung Gehorsam in Anrechnung. Prüfungen mit einer Bewertung unter der Note "GUT" werden nicht berücksichtigt (Ausnahme FCI-FH/IPO-FH). Die Schutzhund-/Vielseitigkeitsprüfungen I und II, die IPO l und II und die DPO l können für jeden Hund nur einmal in Anrechnung gebracht werden. Ausgenommen sind Hunde, die infolge Verletzung (ärztliche Bescheinigung ist vorzulegen) oder nach Überschreitung der Altersgrenze von 6 Jahren in die Altersklasse eingestuft sind. In diesen Fällen werden SchH/VPG I, die IPO l und WB-BUWE als Wiederholungsprüfungen anerkannt. Alle anderen Prüfungen können beliebig wiederholt und angerechnet werden. Zwischen den einzelnen anrechenbaren Prüfungen eines Hundes müssen mindestens 5 Kalendertage liegen. In einer Prüfung kann ein Hundeführer bis zu 2 Hunde führen. Es werden die Punkte für jeden Hund anerkannt. Ausscheidungs- und FH-Prüfungen der Kreisgruppen und Landesverbände/-gruppen sind an keine Fristen gebunden. Dies gilt auch für Diensthundprüfungen der Diensthunde haltenden Behörden.
Das Hundeführer-Sportabzeichen wird in allen Stufen als Anstecknadel verliehen. Daneben wird auf Wunsch in den Stufen 1 bis 4 gegen Berechnung eine große Ausfertigung des Sportabzeichens abgegeben. Die große Ausfertigung ist auf der linken Brustseite der Sportkleidung zu tragen. Das Tragen des Abzeichens an der Dienstkleidung regeln die Behörden. Mit dem Abzeichen wird dem Hundeführer vom VDH eine Verleihungsurkunde ausgehändigt.
Der Antrag auf Verleihung des Hundeführer-Sportabzeichens ist mit dem hierfür vorgesehenen Formblatt vom Hundeführer zu stellen. Der Antrag ist mit allen Unterlagen (Leistungsurkunde, -heft, Sportpass usw.) der im Verein zuständigen Stelle vorzulegen, die die Eintragungen prüft und deren Richtigkeit bescheinigt. Danach werden die Prüfungsunterlagen dem Antragsteller zurückgegeben und der Antrag über die zuständige Kreis- bzw. Landesgruppe dem Hauptverein / Verband zugeleitet, der seinerseits die Verleihung beim VDH beantragt.
Die Verantwortung für die sachliche Richtigkeit liegt beim Antragsteller. Fehlverleihungen, die auf unrichtige Angaben im Antrag beruhen, haben die Rückgabe des Hundeführer-Sportabzeichens zur Folge und können zum Ausschluss von der Verleihung weiterer Stufen führen.
Beim ersten Antrag erhält der Antragsteller beim VDH eine Bearbeitungsnummer. Diese ist bei Folgeanträgen vom Antragsteller unbedingt auf dem Antragsformular anzugeben. Es sind für die Stufen 2 bis 5 jeweils nur die zusätzlich erforderlichen Punkte nachzuweisen, sofern schon eine Bearbeitungsnummer vorliegt (s.Abschnitt f)
Die Ordnung wurde in dieser Fassung vom VDH-Vorstand auf seiner Sitzung am 18.04.2014 beschlossen. Für eine Beantragung nach diesem Datum gelten die Bestimmungen.