Nationaler Zwingernamensschutz Veröffentlicht: 01. Februar 2016 | Drucken DR 02/2016 Ab dem 01.01.2016 dürfen Zwingernamen nur noch international (FCI) geschützt werden. Bis zum 31.12.2015 national geschützte Zwingernamen genießen Bestandsschutz. Die Geschäftsstelle