ADRK
Allgemeiner Deutscher Rottweiler-Klub e.V.

Afterkrallen

DR 10/2025

Der Allgemeine Deutsche Rottweiler-Klub (ADRK) weist ausdrücklich darauf hin, dass das Entfernen von Afterkrallen durch den Gesetzgeber untersagt ist.

Um Missverständnissen vorzubeugen, stellt der ADRK klar: Hunde, die mit Afterkrallen auf Veranstaltungen des ADRK oder des Verbandes für das Deutsche Hundewesen (VDH) vorgestellt werden, werden dadurch nicht benachteiligt.

Die Einhaltung tierschutzrechtlicher Vorschriften hat oberste Priorität. Züchter sind daher aufgefordert, auf das Entfernen von Afterkrallen zu verzichten und die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten.

Der Vorstand 

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