In
Bayern, dem einzigen Bundesland, wo es schon seit 1992 Rasselisten gibt, entdeckte man im Jahr 2002, dass sich bei der Gefährlichkeit von Hunderassen Veränderungen ergeben hatten. Folgerichtig wurde eine (!) Rasse von der Liste gestrichen, 6 andere, darunter der Rottweiler, kamen auf Liste 2 (Kategorie 2) neu hinzu. Durch eine über den ADRK geführte Klage bis hin zum Verwaltungsgerichtshof in München konnte Ende 2010 immerhin erreicht werden, dass Hunde mit Negativzeugnis nicht noch weitere Auflagen wie Maulkorb- oder Leinenzwang einhalten müssen, ohne dass sie im Einzelfall auffällig geworden wären.
Die "
Gesetzlichen Regelungen zum Umgang mit gefährlichen Hunden in Bayern" vom 05.06.2024 sind
hier nachzulesen.