Hessen listet in seiner mehrfach abgeänderten
Verordnung (letzte Änderung am 30.11.2022 11) Rassen als gefährlich, ohne in verschiedene Kategorien zu unterscheiden. Darunter befindet sich auch der Rottweiler.
Akttuelle Informationen zur Gesetzes- und Verordnungslage listet das
Regierungspräsidium Darmstadt auf.