ADRK
Allgemeiner Deutscher Rottweiler-Klub e.V.

Thüringen

Thüringen listete in seinem "Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren" vom Sommer 2011 4 Rassen als gefährlich auf.
Häufige Fragen
Am 26.01.2018 wurde diese Rasseliste vom Landtag abgeschaft.
Hunde werden künftig nicht mehr anhand ihrer Rasse in gefährliche und nicht gefährliche
Tiere eingeteilt. Vielmehr ist nun das Wesen jedes einzelnen Hundes das entscheidende Kriterium für diese Einstufung.

Ministerium für Inneres und Kommunales
Anhänge:
Diese Datei herunterladen (Fragen zum Tiergefahrengesetz 2011-06.pdf)FragenFragen zum Tiergefahrengesetz 2011-06
Diese Datei herunterladen (Tiergefahrengesetz 2011-06.pdf)TiergefahrengesetzTiergefahrengesetz 2011-06
Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung unserer Webseiten und Produkte stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Mehr erfahren Akzeptieren