SachsenVeröffentlicht: 18. Juni 2024 | Drucken Das sächsische "Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden" (letzte Änderung am 11.05.2019) selbst nennt keine Rassen, aber in den Durchführungsbestimmungen werden die 3 Rassen American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Pitbull Terrier genannt. Anhänge: HundeverordnungHundeverordnung Stand 2003-05