ADRK
Allgemeiner Deutscher Rottweiler-Klub e.V.

Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt hat keine Rasseliste. Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt hatte im Dezember die Mitte 2000 und im Frühjahr 2002 verschärfte Kampfhundeverordnung des Landes aufgehoben. Nach Ansicht der Richter gibt es keine hinreichende wissenschaftliche Begründung, wonach Hunde allein wegen ihrer Rassezugehörigkeit als gefährlich einzustufen sind.
Seit 2009 gibt es ein "Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren"
Informationen zum Hundegesetz - HundeG LSA

Anhänge:
Diese Datei herunterladen (Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Hunden auf parlamentarischem Weg.pdf)GesetzGesetz zum Schutz vor gefährlichen Hunden auf parlamentarischem Weg
Diese Datei herunterladen (Gesetzentwurf 2006.pdf)GesetzentwurfGesetzentwurf 2006
Diese Datei herunterladen (Kampfhundegesetz bis zum Jahresende im Landtag.pdf)KampfhundegesetzKampfhundegesetz bis zum Jahresende im Landtag
Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung unserer Webseiten und Produkte stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Mehr erfahren Akzeptieren