ADRK
Allgemeiner Deutscher Rottweiler-Klub e.V.

Brandenburg

Über den ADRK wurde auch in Brandenburg geklagt, zu einer Verhandlung vor dem OVG in Frankfurt/O. kam es leider nicht. Andere - scheinbar einfachere - Verfahren - teils ebenfalls mit Rottweilerbeteiligung - wurden jedoch behandelt und in Kenntnis der bereits vorliegenden Urteile des BVerwG abschlägig beschieden. Die Revision vor dem BVerwG, das zwischenzeitlich nach Leipzig umgezogen war, ergab aber erwartungsgemäß auch in Brandenburg die Nichtigkeit der Verordnung. Seit 2004 hat Brandenburg aber seine gesetzliche Ermächtigung geändert und in seiner "Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Halten und Führen von Hunden", neben vielen weiteren Rassen, auch den Rottweiler aufgelistet. Leider wurde die über den ADRK dagegen betriebene Klage im Sept. 2012 vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg mit sehr dürftigen Argumenten abgeschmettert.
Das brandenburgische Ministerium des Innern bietet weitere Informationen an mit "Häufig gestellte Fragen zur neuen Hundehalterverordnung vom 16. Juni 2004".
Anhänge:
Diese Datei herunterladen (Bericht_ADRK_OVG_BB_060912.pdf)BerichtBericht zum Urteil des OVG Berlin-Brandenburg
Diese Datei herunterladen (Hundeverordnung Stand 2004-06.pdf)HundeverordnungHundeverordnung Stand 2004-06
Diese Datei herunterladen (Rassenliste Stand 2004-07.pdf)RassenlisteRassenliste Stand 2004-07
Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung unserer Webseiten und Produkte stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Mehr erfahren Akzeptieren