ADRK
Allgemeiner Deutscher Rottweiler-Klub e.V.

ADRK FAQ

In diesem FAQ Abschnitt finden Sie Antworten zum Registrierungsprozess und zum Webauftritt des ADRK e.V.

Nein muss man nicht. Man kann den ADRK Webauftritt mit eingeschränkter Funktionalität nutzen. ADRK Mitglieder haben zusätzlich Zugang zu gesperrten Bereichen und Zugriff auf Rabattprogramme und kostenfreie Dienstleistungen bei einigen ADRK Partnern.

Nein, man muss sich nicht registrieren, kann dann aber manche Funktionen wie z.B. das Forum oder die Deckakten nicht vollständig benutzen.

Ihre Daten werden nicht zu Werbezwecken verkauft. Aus rechtlichen Gründen und da wir mit weiteren Dienstleistern zusammen arbeiten müssen Sie der Datenweitergabe zustimmen, wenn Sie die fortgeschrittenen Funktionen, wie Forum oder ADRK Börse nutzen möchten.

Lesen Sie dazu bitte auch unsere Datenschutzbestimmungen mit den ausführlichen Regelungen.

Ihre Daten werden verschlüsselt auf deutschen Servern gespeichert. Durch die Zustimmung unserer AGB und unserer Einwilligungserklärung stimmen Sie der Speicherung und Verarbeitung zu.

Selbstverständlich können Sie Ihren Account jederzeit löschen.

Das hängt vom Fehler ab.

Bei technischen Fehlern wenden Sie sich bitte an MD Software & Design.

Bei inhaltlichen Fehlern möchten wir Sie bitten sich an die ADRK Geschäftstelle zu wenden.

Zum Beispiel ist eine Webseite ist nicht erreichbar oder Sie können sich mit Ihren Benutzerdaten nicht einloggen, obwohl Sie alles korrekt eingegeben haben. Bitte kontaktieren Sie dann den MD Software & Design Support.

Ihre Züchteradresse ist falsch oder hat sich geändert. Daten oder Inhalte in den bereitgestellten PDF Formularen sind nicht korrekt. Bitte wenden Sie sich dann an die ADRK Geschäftsstelle.

Ja, es handelt sich hier um den offiziellen ADRK e.V. Webauftritt auch wenn er komplett anders aussieht und nicht mehr Orange ist. Nach 15 Jahren war es Zeit dem ADRK e.V. einen komplett neuen Anstrich zu verpassen.

Der neue ADRK Webauftritt wurde durch die Firma MD Software & Design für den ADRK e.V. programmiert und für den ADRK e.V. betrieben. Der ADRK e.V. hat einen Service- und Wartungsvertrag abgeschlossen.

Der Webauftritt wurde zudem zu grossen Teilen durch die MD Software & Design gesponsort.

Bitte prüfen Sie ob Sie Ihren Benutzernamen und Passwort korrekt eingegeben haben. Sie können sich erst einloggen, nachdem Sie auf den Link die mit der Bestätigungmail verschickt wird, geklickt haben.

Bitte prüfen Sie ob Sie Ihre eMail Adresse korrekt eingegeben haben. Prüfen Sie auch Ihre SPAM oder JUNK Mail Verzeichnisse - machmal landen Bestätigungsmails auch in diesen Verzeichnissen und geben Sie die Absenderadresse in Ihrem SPAM oder Antivirenprogramm frei. Wenn nichts davon helfen sollte, können Sie auch gerne den MD Software & Design Support kontaktieren.

In diesem FAQ Abschnitt finden Sie Antworten zum ADRK e.V.

Der ADRK e.V. ist der Verein Allgemeiner Deutsche Rottweiler-Klub, der sich in Deutschland um die Hunderasse Rottweiler kümmert und dem Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) angeschlossen ist.

Als Mitglied des ADRK und Rottweiler-Besitzer haben Sie die Möglichkeit, an allen öffentlichen Veranstaltungen des ADRK, wie z.B. Schauen, Sport- oder Zuchttauglichkeitsprüfungen teilzunehmen. Sie erhalten bei uns auch einen Überblick über Züchter, Tierärzte, Laboratorien, und Landes- und Bezirksgruppen.

Die Züchter, die wir auf unserer Webseite auflisten, erfüllen bereits alle gesetzliche Auflagen und die Anforderungen des ADRK. Die Welpen unserer Züchter werden stets von einem Zuchtwart und Tierarzt begutachtet. Im Preis enthalten sind auch die ersten Impfungen, die Kennzeichnung mit Mikrochip sowie Abstammungsurkunden.

Mitglied kann jede natürliche Person werden, die Interesse am Hund (Rottweiler) hat. Dazu füllt man einfach einen Aufnahmeantrag aus und schickt ihn an die Geschäftsstelle.

Nein, der ADRK ist ein Verein, bei dem Personen Mitglieder sind. Diese Können einen Rottweiler, eine andere Hunderasse oder gar keinen Hund haben. Die meisten werden sich aber zumindest für Rottweiler interessieren.

Derzeit hat der ADRK etwa 4400 Mitglieder. Etwa 4000 leben in Deutschland, die übrigen kommen aus der ganzen Welt.

Der ADRK selbst hat überhaupt keine Hunde, wohl aber die Mitglieder. Manche züchten Rottweiler, andere machen hauptsächlich Hundesport und wieder andere stellen ihren Hund vielleicht einmal bei einer Ausstellung vor oder haben ihren Hund einfach nur als Begleiter und Familienhund.

Spenden können Sie direkt an die ADRK Geschäftstelle schicken.

Das hängt von dem Thema ab. Zu Themen, die nur registrierte ADRK Mitglieder betreffen muss man Mitglied sein um abstimmen zu dürfen. Es wird technisch sichergestelt, dass auch NUR ADRK Mitglieder abstimmen können. Es wird sicher auch einfache Meinungsumfragen geben, bei denen den ADRK e.V. natürlich auch das Feedback unserer Besucher interessiert.  Bei diesen Themen wird es nicht nötig sein Mitglied des ADRK e.V. zu sein.

In diesem FAQ Abschnitt finden Sie Antworten zum Rottweiler.

Durch seine positiven Charaktereigenschaften eignet sich der Rottweiler sehr gut als sozialer Begleiter und als tierischer Partner innerhalb der Familie. Eine konsequente Erziehung ist aber eine Grundvoraussetzung für ein problemloses Miteinander.

Wie für die meisten Hunderassen gibt es auch für den Rottweiler einen internationalen Rassestandard. Der beschreibt den Rottweiler als mittelgroßer bis großer, stämmiger Hund, weder plump noch leicht, nicht hochläufig oder windig. Seine im richtigen Verhältnis stehende, gedrungene und kräftige Gestalt lässt auf große Kraft, Wendigkeit und Ausdauer schließen. Er ist überwiegend schwarz mit rotbraunen Abzeichen ums Maul, an der Brust und an den Beinen und hat hängende Ohren.

Der Rottweiler ist nicht gefährlicher als andere vergleichbar große Hunderassen. Aber wie diese ist er ein Hund, der in bestimmten Situationen auch jemanden verletzen kann. Um das möglichst zu verhindern, vermittelt der ADRK Kenntnisse zur richtigen Erziehung und zum richtigen Umgang.

Wenn man sich die Mitglieder des ADRK anschaut, so stellt man fest, dass es bei Rottweilerhaltern alle Gesellschaftsschichten, viele Berufs- und alle Altersgruppen gibt. Darunter kommen Frauen genauso vor wie Männer.

Während der Rottweiler früher ein Arbeits- und Schutzhund war, der Vieh getrieben und Haus und Hof sowie deren Bewohner bewachte, ist er heute im Wesentlichen ein Familien-, Begleit-, Dienst- und Gebrauchshund. Wem spazieren gehen und spielen nicht reicht, kann eine weitergehende Ausbildung machen und Hundesport betreiben.

Der Welpenpreis hängt u.a. davon ab, von welchen Elterntieren der Welpe stammt, wie bekannt der Züchter ist und wo dieser wohnt, denn gerade im Osten werden vielfach Welpen aus den osteuropäischen Nachbarländern auf Märkten und aus dem Kofferraum zu Ramschpreisen verkauft.

Der ADRK veröffentlicht regelmäßig alle Deckakte in der Vereinszeitschrift und auf der Homepage. Wenn diese erfolgreich waren, kommen etwa 9 Wochen später Welpen zur Welt, die sich auf ihre neuen Frauchen und Herrchen freuen. Darüber hinaus sind die meisten ADRK-Züchter mit ihrer Homepage auf der ADRK-Homepage zu finden.

Die Durchführungsbestimmungen Doping (herunterzuladen unter Downloads) führen eine Reihe von Stoffgruppen auf. Diese Liste umfasst die allermeisten Medikamente mit Ausnahme von Antiparasitika oder den beim Hund üblichen Impfungen. Wird eine Substanz, die dieser Stoffgruppenliste zuzuordnen ist, bei einer Sportveranstaltung oder Ausstellung im Blut oder Harn eines Hundes nachgewiesen, führt dies grundsätzlich zu einem positiven Dopingbefund.

Eine Liste dopingrelevanter Wirkstoffe gibt es aufgrund der enormen Vielfalt der verschiedenen Wirkstoffe und ständig neu entdeckter Substanzen auf dem Markt nicht. Damit auch seltene und neue Wirkstoffe von den Dopingregeln des VDH erfasst sind, wird mit einer Stoffgruppenliste (s. o.) gearbeitet.

Die Stoffgruppenliste ist grundsätzlich begrenzt auf arzneilich wirksame Substanzen. Inwiefern diese in Nahrungsergänzungsmitteln enthalten sind, können wir nicht pauschal für alle auf dem Markt vorhandenen Nahrungsergänzungsmittel beurteilen. Darum kann es – auch für Nahrungsergänzungsmittel – im Zweifelsfall sinnvoll sein, eine medizinische Ausnahmegenehmigung (s. u.) zu beantragen.

Das betreuende Labor führt bei den meisten untersuchten Substanzen eine qualitative und keine quantitative Untersuchung durch. Das bedeutet, dass kein Titer der gemessenen Stoffe bestimmt wird, sondern jede nachweisbare Konzentration durch die Untersuchung angezeigt wird. Entsprechend kann in der Regel keine Untergrenze angegeben werden, ab der ein Stoff als dopingrelevant eingestuft wird.

Wie lange ein gegebenes Medikament nachweisbar ist, ist nicht nur vom jeweiligen Stoff, sondern auch von den Eigenschaften des Hundes, der den Stoff bekommen hat, abhängig. Entsprechend ist es nicht möglich, allgemein gültige Angaben zu dopingrelevanten Dosierungen zu machen. Im Zweifelsfall besteht immer die Möglichkeit der Beantragung einer medizinischen Ausnahmegenehmigung (s. u.). Sofern die Ausnahmegenehmigung gewährt wird, stellt ein eventuell späteres Feststellen der im Vorfeld aufgeführten Substanzen anlässlich einer Dopingkontrolle, den Hundesportler von Sanktionen frei.

Wenn Sie trotz dauerhafter Medikamentengabe oder kurzzeitiger Medikamentengabe vor einer Sportveranstaltung mit Ihrem Hund starten möchten, können Sie das Risiko eines positiven Dopingbefundes und damit verbundener Strafen durch die Beantragung einer Medizinischen Ausnahmegenehmigung mit dem entsprechenden Formular vermeiden.

Eine medizinische Ausnahmegenehmigung können Sie spätestens 3 Wochen vor dem ersten Wettkampftag per Mail an info@adrk.de beantragen. Neben dem entsprechenden Formular benötigen Sie einen Bericht Ihres Tierarztes, aus dem das verabreichte Medikament/die verabreichten Medikamente, die Dosierung, der Zeitpunkt oder Zeitraum der Medikamentengabe und der Behandlungsgrund hervorgehen. 

Die Kosten für eine Antragsstellung betragen aktuell 208,25 €. Bei einer Dauerbehandlung muss jährlich ein Folgeantrag gestellt werden, für den eine Bearbeitungsgebühr von 32,00 € anfällt.

Zunächst muss das entsprechende Formular ausgefüllt und zusammen mit dem tierärztlichen Behandlungsbericht mit den oben gemachten Angaben eingereicht werden. Nach Antragstellung wird Ihr Antrag durch einen Veterinärpharmakologen geprüft. Ist von dem verabreichten Medikament, in der angewandten Dosierung zum Veranstaltungszeitraum keine leistungssteigernde Wirkung für Ihren Hund zu erwarten, wird der Antrag gewährt.

Die Prüfung einer möglichen leistungssteigernden Wirkung von Medikamenten und ihrer Dauer ist komplex und muss von einem spezialisierten Veterinärpharmakologen durchgeführt werden. Damit dies finanzierbar ist, muss eine entsprechende Gebühr für den Ausnahmeantrag berechnet werden.

Das Verfahren gilt für Hundesportler aus dem Ausland genauso wie für deutsche Hundesportler. Damit das Nachlesen der Regelungen und die Teilnahme am Verfahren für eine medizinische Ausnahmegenehmigung auch für fremdsprachige Hundesportler möglich ist, stehen alle relevanten Unterlagen auch in englischer Sprache zur Verfügung.

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