ADRK-Ausstellungs-Ordnung

Inhaltsverzeichnis:

Grundsatz / Allgemeines
  1. Inkrafttreten

    Diese Ordnung wurde zuletzt mit Beschluss des des ADRK-Beirats im Umlaufverfahren im Mai 2021 geändert und ist in dieser Form ab 1. Juli 2021 gültig. Sie ersetzt alle vorherigen Fassungen dieser Ordnung.

  2. Ausnahmen

    In jedem Fall kann über kynologisch sinnvolle Ausnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten im Einzelfall durch den ADRK-Hauptvorstand entschieden werden.

  3. Veröffentlichung

    Mitteilungen bzw. Veränderungen gemäß dieser Ordnung sollen im Vereinsorgan "DER ROTTWEILER" veröffentlicht werden. Diese Bekanntgabe hat keine Wirksamkeitsvoraus-setzung. Sie hat nur deklaratorische Wirkung.

  4. ADRK - VDH - FCI

    Das internationale Ausstellungsreglement der Fédération Cynologique Internationale (FCI) und die Ausstellungs-Ordnung des Verbandes für das Deutsche Hundewesen e.V., Sitz Dortmund (VDH) gelten auch für den Allgemeinen Deutschen Rottweiler-Klub e.V., Sitz Minden (ADRK), soweit der ADRK keine anderweitigen Regelungen in seinen Bestimmungen festgelegt hat oder durch den Vorstand des ADRK keine anderen Regelungen / Beschlüsse gefasst sind.

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Zuchtveranstaltung

Spezial-Rassehunde-Ausstellungen des ADRK sind öffentliche Veranstaltungen, bei denen Formwertnoten für die Hunde vergeben werden. Sie dienen im Wesentlichen der Beurteilung über die Entwicklung der Rasse hinsichtlich des Formwertes und der Ganganlagen. Für die Zuchtleitung stellen sie ein wichtiges Hilfsmittel dar, zuchtlenkende Maßnahmen von Fall zu Fall zu treffen. Sie sind daher nicht als reine Schönheitsausstellungen, sondern als zuchtfördernde Einrichtung zu betrachten. Außerdem sind sie sehr geeignet, das Gefühl der Zusammengehörigkeit der Rottweiler-Freunde in fairem Wettbewerb zu festigen und nicht zuletzt für den Rottweiler und den ADRK zu werben. Für die Durchführung einer Spezial-Rassehunde-Ausstellung sind folgende Bestimmungen zu beachten.

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Veranstalter

Spezial-Rassehunde-Ausstellungen können von Landes- und Bezirksgruppen des ADRK durchgeführt werden. Die Veranstaltung erfolgt ausschließlich unter wirtschaftlicher Verantwortung der durchführenden Gruppe, die sich auch um die erforderliche Zulassungsgenehmigung der zuständigen Polizei- und Veterinärbehörde bemühen muss.

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Terminschutz

Spezial-Rassehunde-Ausstellungen müssen sechs Monate vorher über die zuständige Landesgruppe bei der Zuchtbuchstelle gemeldet werden. Sie müssen zu anderen kynologischen Veranstaltungen zeitlich Abstand halten und zwar zur nächsten Spezial-Rassehunde-Ausstellung einer anderen Gruppe bei einer Entfernung von 120 km vier Wochen und zu internationalen und allgemeinen Rassehunde-Ausstellung des VDH (siehe VDH-Ausstellungs-Ordnung). Bei Großveranstaltungen des ADRK wird kein Fristschutz erteilt. Ein Termin gilt als geschützt, wenn er von der Zuchtbuchstelle bestätigt und in den Rottweiler-Nachrichten veröffentlicht wurde.
Der Antrag auf Terminschutz muss enthalten:

  1. Name und Anschrift der veranstaltenden Gruppe mit genauer Ortsangabe des Ausstellungsgeländes
  2. Name und Anschrift und Telefonnummer des Sonderleiters(in)
  3. Name und Anschrift des Richters (bei ausländischen Richtern muss eine Freigabe des Verbandes und die Freigabe des ADRK-Richterobmanns vorliegen)
  4. Angabe des Meldeschlusses
  5. Beginn des Richtens

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Versicherung

Die Spezial-Rassehunde-Ausstellung muss vom Antragsteller versichert werden. Die Prämie zahlt der Veranstalter.

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Übergreifende Ausstellungsordnung

Die jeweils zurzeit gültige und im "Unser Rassehund" veröffentlichte Ausstellungs-Ordnung mit allen Durchführungsbestimmungen und die Richterordnung des Verbandes für das Deutsche Hundewesen e.V. (VDH) sind übergeordnet als ADRK-Ausstellungs-Ordnung bindend.
Mit Ausnahme nachfolgender Punkte:
Einem Zuchtrichter dürfen nicht mehr als 50 Hunde pro Tag zur Bewertung und Erstellung des Richterberichtes zugeteilt werden. Bei Überschreitung ist die Genehmigung des jeweiligen Zuchtrichters und des Richterobmannes vor der Ausstellung schriftlich einzuholen.
Jeder Hund im Ring wird vor der Bewertung durch Abgleich der Mikrochip-/ Tätonummer mit den Angaben in der Ahnentafel auf seine Identität überprüft.
Die Hunde im Alter von 9 bis 18 Monaten werden unterteilt in die Jugendklasse I (9 bis 15 Monate) und die Jugendklasse II (12 bis 18 Monate).
Im Wettbewerb um die Anwartschaften für den VDH- und ADRK-Jugendchampion sowie um die Tagesjugendsieger-Titel (bspw. Klubjugendsieger) werden die Sieger der beiden Jugendklassen gegeneinander antreten.
In der Jugendklasse darf ein "Vorzüglich (V)" nur an Hunde vergeben werden, die dem Standard in vollendeter Weise entsprechen und in einer größeren Konkurrenz vorgestellt werden.
Hunde, die mit einer Zuchtbuch-, Prüfungs- oder Ausstellungssperre belegt worden sind, können an einer ADRK-Ausstellung nicht teilnehmen.
Örtliche veterinär-polizeiliche Vorschriften sind in jedem Fall bindend.
Die Vergabe von Ehrenpreisen liegt im Ermessen des Veranstalters.
Vergabebestimmungen für Titel, die durch den ADRK vergeben werden
Die Vergabe von Titeln und Titel-Anwartschaften liegt im Ermessen des Zuchtrichters oder des Zuchtrichtergremiums und ist getrennt nach Rüden und Hündinnen.
ADRK-Klubjugendsieger/in (KJS)
Vergabe nur auf der Klubsieger-Zuchtschau durch ein Zuchtrichtergremium (amtierende ZR).
Der/die Klubjugendsieger/in wird ermittelt aus den „V1“-Hunden der Jugend-I- und Jugend-II-Klasse.
Über den Titel wird eine Urkunde ausgestellt.
ADRK-Klubsieger/in (KS)
Vergabe nur auf der Klubsieger-Zuchtschau durch ein Zuchtrichtergremium (amtierende ZR).
Der/die Klubsieger/in wird ermittelt aus den „V1“-Hunden der Zwischen-, Offenen, Gebrauchshund- und Siegerklasse mit ADRK-Ahnentafel und dem Nachweis zuchttauglicher Hüften und Ellenbogen.
Über den Titel wird eine Urkunde ausgestellt.
ADRK-Auslandsjugendsieger/in (ADRK-ALJS)
Vergabe nur auf der Klubsieger-Zuchtschau durch ein Zuchtrichtergremium (amtierende ZR).
Der/die ADRK-Auslandsjugendsieger/in wird ermittelt aus den bestplatzierten Hunden der Jugend-I- und Jugend-II-Klasse mit FCI-Pedigree, die in ausländischem Besitz stehen. An nicht platzierte Hunde wird der Titel nicht vergeben.
ADRK-Auslandssieger/in (ADRK-ALS)
Vergabe nur auf der Klubsieger-Zuchtschau durch ein Zuchtrichtergremium (amtierende ZR).
Der/die ADRK-Auslandssieger/in wird ermittelt aus den bestplatzierten Hunden der Zwischen-, Offenen, Gebrauchshund- und Siegerklasse mit FCI-Pedigree, die in ausländischem Eigentum stehen. Eine „V“-Bewertung ist vorgeschrieben. An nicht platzierte Hunde wird der Titel nicht vergeben. Über den Titel wird eine Urkunde ausgestellt.
ADRK-Veteranen-Klubsieger/in (ADRK-VetS)
Vergabe nur auf der Klubsieger-Zuchtschau durch ein Zuchtrichtergremium (amtierende ZR).
Dem/der mit V 1 bewerteten Rüden / Hündin, in der Veteranenklasse mit FCI-Ahnentafel, kann der Titel ADRK-Veteranen-Klubsieger/in vergeben werden. Über den Titel wird eine Urkunde ausgestellt.
Kombinationssieger/in

Dieser Titel wird jeweils auf der Klubsieger-Zuchtschau vergeben an den schönsten gekörten Rüden und die schönste gekörte Hündin aus der Gebrauchshund- oder Championklasse, der oder die mit Erfolg an der DM-VPG des Vorjahres teilgenommen hat. Eine „V“-Bewertung auf der KSZ ist Pflicht und die höchste Punktzahl (DM-VPG) des Vorjahres entscheidet.
Dieser Titel berechtigt auch zum Start in der Championklasse auf Spezial-Rassehunde-Ausstellungen des ADRK.
Deutscher-Jugend-Champion (ADRK) – J.Ch. (ADRK)
Der vom ADRK vergebene Titel "Deutscher Jugend Champion (ADRK)" kann nur durch mindestens drei Anwartschaften unter zwei verschiedenen Zuchtrichtern errungen werden, wobei mindestens eine Anwartschaft auf einer Internationalen oder Nationalen Rassehunde-Ausstellung in Deutschland erworben sein muss. Die Anwartschaften können nur in der Jugendklasse I oder Jugendklasse II auf termingeschützten Rassehunde-Ausstellungen vergeben werden, wobei der Hund mit "Vorzüglich 1" bewertet worden sein muss. Die Vergabe der Reserve-Anwartschaften kann an den Hund mit der Formwertnote „V 2“ vergeben werden. Ein Hund kann den Titel „Deutscher Jugend Champion (ADRK)“ nur einmal verliehen bekommen.
Deutscher Champion (ADRK) – Dt.Ch. (ADRK)
Der vom ADRK vergebene Titel "Deutscher Champion (ADRK)" kann nur durch mindestens vier Anwartschaften unter drei verschiedenen Zuchtrichtern errungen werden, wobei zwischen der ersten und der letzten Anwartschaft mindestens zwölf Monate und ein Tag liegen müssen. Die Anwartschaften können nur in der Zwischen- Offenen, Gebrauchshund- und Siegerklasse auf termingeschützten Rassehunde-Ausstellungen (analog dem CACIB) vergeben werden, wobei der Hund mit "Vorzüglich 1" bewertet worden sein muss. Die Vergabe der Reserve-Anwartschaften muss analog zur Vergabe des Res.-CACIB vorgenommen werden. Ein Hund kann den Titel „Deutscher Champion (ADRK)“ nur einmal verliehen bekommen.
Deutscher Veteranen-Champion (ADRK) – Dt.Vet.-Ch. (ADRK)
Der vom ADRK vergebene Titel "Deutscher Veteranen-Champion (ADRK)" kann nur durch mindestens drei Anwartschaften unter zwei verschiedenen Zuchtrichtern errungen werden, wobei mindestens eine Anwartschaft auf einer Internationalen oder Nationalen Rassehunde-Ausstellung in Deutschland erworben sein muss. Die Anwartschaften können nur in der Veteranenklasse auf termingeschützten Rassehunde-Ausstellungen an den erstplatzierten Rüden und die erstplatzierte Hündin vergeben werden. Die Reserve-Anwartschaften können an den zweitbesten Rüden und die zweitbeste Hündin vergeben werden. Ein Hund kann den Titel „Deutscher Veteranen-Champion (ADRK)“ nur einmal verliehen bekommen.
ADRK-Weltsieger/in (WS)
Vergabe nur auf der ADRK-Weltsieger-Ausstellung durch ein Zuchtrichtergremium (amtierende ZR). Der/die Weltsieger/in wird ermittelt aus den „V1“-Hunden der Zwischen-, Offenen, Ge­brauchshund- und Siegerklasse mit dem Nachweis zuchttauglicher Hüften und Ellenbogen.
ADRK-Weltjugendsieger/in (WS)
Vergabe nur auf der ADRK-Weltsiege-Ausstellung durch ein Zuchtrichtergremium (amtierende ZR). Der/die Weltjugendsieger/in wird ermittelt aus den „V1“-Hunden der Jugend-I- und Jugend-II-Klasse.
ADRK-Veteranen-Weltsieger/in (VetWS)
Vergabe nur auf der ADRK-Weltsieger-Ausstellung durch ein Zuchtrichtergremium (amtierende ZR). Dem/der mit V 1 bewerteten Rüden / Hündin, in der Veteranenklasse mit FCI-Ahnentafel, kann der Titel ADRK-Veteranen-Weltsieger/in vergeben werden.

Für die Zuerkennung der Titel Dt.Ch. (ADRK) und J.Ch. (ADRK) müssen bei der ADRK-Geschäftsstelle folgende Unterlagen eingereicht werden:

  • Kopien der vier Anwartschaften auf Richterberichten oder Anwartschaftskarten mit Vermerk der vergebenen Anwartschaft auf Internationalen-, Nationalen- oder Spezial-Rassehunde-Ausstellungen.
  • Kopie der Ahnentafel
Vorab Überweisung der Gebühr auf das Konto des ADRK mit Verwendungszweck oder Zustellung per Nachnahme.

Gebühren:
Bestätigung der Titel (Dt.Ch. (ADRK) & J.Ch. (ADRK) 35,00 € einschließlich einer Urkunde
  • Ersatzurkunde 10,00 €

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Schlussbestimmung und Hinweise

In allen nicht genannten Fällen und Zweifelsfragen gilt die zurzeit gültige Ausstellungs-Ordnung des VDH. Der/die Ausstellungsleiter/in muss mit allen eine Ausstellung betreffenden Fragen vertraut sein und über ausreichende Zeit für die Vorbereitung und Durchführung verfügen. Ihm/r obliegt:

  1. Die ordnungsgemäße Beantragung des Terminschutzes;
  2. die Beantragung der Zulassungsgenehmigung der Veterinär-, Ordnungs- und Polizeibehörde;
  3. die Bestellung der Tierärzte;
  4. die Vorbereitung der Richterbücher, Annahme- und Bewertungskarten sowie Urkunden;
  5. das Anmieten des Geländes für die Ausstellung und für den Auslauf der Hunde;
  6. sichere Anbindemöglichkeiten für die Hunde, damit sie den Bewertungsvorgang nicht stören;
  7. eine Wasserstelle zum Tränken der Hunde;
  8. die Gestaltung der Ringe entsprechend der gemeldeten Hunde;
  9. die Bereitstellung von Personen für "Erste Hilfe" (z.B. Rotes Kreuz oder Malteser);
  10. Abrechnung mit dem Richter und anderen berechtigten Personen und Behörden;
  11. die Herstellung des Programms;
  12. Versendung der Meldescheine;
  13. das Versenden der Annahmebestätigung;
  14. die Zusammenstellung des Kataloges;
  15. die Kontrolle des Geldeinganges;
  16. die Übersendung des Katalogs mit eingetragenen Bewertungen an die Zuchtbuchstelle;

Am Tage der Veranstaltung sind bereitzustellen:

  1. Schreibhilfen, Ringhelfer und eine entsprechende Anzahl Ordner;
  2. Tische (je Ring einen), Sitzgelegenheiten, wenn erforderlich Sonnenschirme, Tafeln oder sonstiges geeignetes Material für die Bekanntgabe der Bewertungen.

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Durchführungsbestimmungen der Klubsieger-Zuchtschau (KSZ) im ADRK e.V.
  1. Dem Ausrichter (AR) wird gemäß Beschluss der Beiratshauptversammlung des ADRK e.V. oder bei Ausnahmen durch den Vorstand die Vorbereitung und Ausrichtung der KSZ übertragen.
  2. Die Teilnehmer haben sich mit einem üblichen Meldeschein gemäß der Ausstellungs-Ordnung über die Geschäftsstelle anzumelden. Die Starter, die sich für die KSZ - sofern sie nicht mit einer Prüfungs- oder Ausstellungssperre belegt sind - gemeldet haben, werden vom ADRK im Auftrag des Gesamtleiters (in der Regel der HZW) benachrichtigt. Ist er verhindert, wird vom ADRK-Hauptvorstand ein Ersatzgesamtleiter eingesetzt. Er informiert die Teilnehmer über die vereinbarte Programmfolge, Treffpunkt und Anfangszeiten u.a. Eine detaillierte Wegbeschreibung ist dem Gesamtleiter - nachfolgend GL genannt - 12 Wochen vor der Veranstaltung vom AR zuzusenden, diese ist auch in der Zeitschrift "DER ROTTWEILER" zu veröffentlichen. Die Startgebühr der Teilnehmer vereinnahmt der ADRK.
  3. Die Startreihenfolge (Klasseneinteilung) wird in der Zeitschrift "DER ROTTWEILER" bekannt gegeben.
  4. Der Termin für die Durchführung der KSZ wird dem AR rechtzeitig vom Hauptvorstand mitgeteilt. Ein Veranstaltungsvertrag ist zwischen dem ADRK und dem AR abzuschließen.
  5. Die Zuchtrichter - nachfolgend ZR genannt - werden nach der ADRK-Richterordnung festgelegt.
  6. Die Programmfolge der Veranstaltung wird unter Berücksichtigung der derzeit gültigen ADRK- und VDH-Ausstellungs-Ordnung und der ADRK-Durchführungsbestimmungen vom GL in Zusammenarbeit mit dem AR abgeklärt.
  7. Der AR hat den GL laufend über den Stand der Vorbereitungen zu unterrichten. Bei der Durchführung der Veranstaltung hat der AR genügend verantwortungsbewusste und mit fachlichem Wissen ausgestattete Sportsfreunde zur Unterstützung des GL zur Verfügung zu stellen.
  8. Die Haftpflichtversicherung und die Versicherung der Gesamtleitung und der ZR für die KSZ übernimmt der ADRK.
  9. Die technischen Vorbereitungen der Veranstaltung obliegen dem AR. Dieser ist insbesondere für den vorschriftsmäßigen Zustand des Vorführgeländes sowie aller zu benutzenden Geräte und der Gegenstände verantwortlich. Die Vorführringe müssen mit einem Grasbelag ausgestattet sein. Ferner hat der AR für genügend Unterstellmöglichkeiten - bei widrigen Witterungsverhältnissen - zu sorgen. Hier wird das Aufstellen eines Zeltes mit festem Boden empfohlen.
  10. Der AR installiert eine technisch einwandfreie Lautsprecheranlage. Diese Anlage muss im gesamten Ausstellungsgelände deutlich zu hören sein. Als Ersatz sind zwei funktionstüchtige Megaphone bereit zu halten. Die entstehenden Kosten trägt der AR. Den Sprecher stellt der AR in Absprache mit dem ADRK.
  11. Für die Aufzeichnung der Ergebnisse muss eine entsprechende Tafel durch den AR aufgestellt werden.
  12. Alle technischen Hilfsmittel (Ringabgrenzung, elektrische Schreibmaschinen, Unterbringung der Schreibkräfte im Ring etc. stellt der AR zur Verfügung. Die Startnummern der Aussteller werden vom ADRK zur Verfügung gestellt. Diese
    sind ausschließlich zu benutzen.
  13. Der AR stellt ein angemessenes Ausstellungsgelände zur Verfügung. Er holt die Zustimmung des Eigentümers ein. Die schriftliche Genehmigung ist dem GL nachzuweisen.
  14. Vom AR ist die Veranstaltung fristgerecht der zuständigen Veterinärbehörde und dem örtlichen Ordnungsamt zu melden. Dementsprechende Genehmigungen sind einzuholen. Die Kosten für den Veterinär übernimmt der ADRK.
  15. Die teilnehmenden Hundeführer haben den Nachweis zu erbringen, dass ihre Hunde - gemäß den Schutzvorschriften - gegen Tollwut geimpft wurden. Der gültige Impfausweis muss dem GL bzw. dem Veterinär spätestens beim Einlass der Hunde vorliegen. Das Ergebnis eventueller Absprachen des AR mit dem Veterinäramt sind dem GL schriftlich mitzuteilen.
  16. Der AR hat für entsprechende und geeignete Parkplätze für die Aussteller, GL, ZR und für den ADRK-Vorstand zu sorgen. Eine Genehmigung der Ordnungsbehörde ist einzuholen. Parkplatzordner müssen zur Verfügung stehen.
  17. Straßen und Wege zum Ausstellungsgelände und zum Festabend sind vom AR ausreichend und gut übersichtlich zu beschildern.
  18. Ausreichende und saubere Sanitäranlagen werden dem AR zur Pflicht gemacht.
  19. Die ausrichtende BG / LG hat dafür zu sorgen, dass eine Hotelliste erstellt wird und diese spätestens 12 Wochen vor der KSZ dem Gesamtleiter zur Verfügung gestellt wird. Ferner ist sie mindestens 2 Monate vorher in der Zeitschrift "DER ROTTWEILER" zu veröffentlichen. Der AR hat dafür Sorge zu tragen, dass eine geeignete Person die Vorbereitung der Reservierung von Zimmern für die Funktionäre übernimmt, diese bekommt der AR vom GL angegeben.
  20. Die Kosten für GL und die ZR trägt der ADRK. Die Aussteller erhalten keinen Zuschuss.
  21. Der AR ist dafür verantwortlich, die Verbindung zum Unfallarzt und zum diensthabenden Tierarzt herzustellen. Eine Erste-Hilfegruppe des DRK oder einer ähnlichen Institution muss auf dem Austragungsgelände anwesend sein. Die Kosten trägt der AR.
  22. Die örtliche Werbung für die KSZ obliegt dem durchführenden AR. Insbesondere ist der Kontakt zur Presse herzustellen. Die Obleute für Öffentlichkeitsarbeit und Tierschutzangelegenheiten des AR sind am Veranstaltungstage hierfür abzustellen und haben sich dementsprechend zu schulen. Diese Personen haben engen Kontakt mit dem GL und dem Vorstand des ADRK zu halten.
  23. Zum Veranstaltungsgelände ist freier Zutritt zu gewähren. Alle Einnahmen aus sonstigen Eintrittserlösen verbleiben dem AR.
  24. Der ADRK erstellt durch die Hauptgeschäftsstelle des ADRK die Ausstellungsunterlagen und die Teilnehmerlisten. Schreibkräfte und Ringhelfer sind jeweils pro ZR durch den AR zur Verfügung zu stellen. Ersatzschreibkräfte und Ringhelfer sind bereitzuhalten.
  25. Die Plakate und der Katalog der KSZ werden von dem AR erstellt, wobei die vom ADRK vorgegebene Form der Umschlag- und der ersten offiziellen Innenseiten zu übernehmen ist. Die Besorgung entsprechender Inserate für den Katalog ist Sache des AR. Die Druckkosten übernimmt der AR. Einnahmen aus Inseraten und Verkauf des Kataloges stehen dem AR zu. Jeder Teilnehmer erhält kostenlos einen Katalog. Dem ADRK sind 20 Kataloge für die Gesamtleitung etc. zur Verfügung zu stellen.
  26. Die Besorgung und der Erlös aus Verkaufsständen ist Sache des AR. Dem ADRK-Shop ist ein kostenfreier Stellplatz in verkaufsgünstiger Position vom AR zur Verfügung zu stellen.
  27. Bestehende Sponsorenverträge des ADRK sind zu beachten.
  28. Spenden verbleiben dem AR zur Kostendeckung, außer Spenden, die für die Hundeführer bestimmt sind.
  29. Die Bild- und Tonrechte - auch auszugsweise - an dieser Veranstaltung liegen ausschließlich beim ADRK. Aufzeichnungen für private Zwecke sind gestattet, deren Vermarktung in jeglicher Art ist untersagt.
  30. Pokale für die platzierten Hunde und Urkunden für jeden Teilnehmer werden vom ADRK gestellt. Der AR hat jedem nicht platzierten Teilnehmer eine Erinnerungsgabe zu übergeben. Der Wert der Erinnerungsgabe muss so beschaffen sein, dass sie würdig ist, gemäß dieser Spitzenveranstaltung des ADRK.
  31. Die Veranstaltung findet je nach Meldezahl an ein oder an zwei Tagen statt (Samstag und Sonntag).
  32. Der AR hat nach dem 1. Veranstaltungstag einen angemessenen Festabend mit musikalischer Untermalung zu veranstalten. Der ADRK beteiligt sich mit einen Unkostenzuschuss von zur Zeit € 500,00.
  33. Bei nicht sachgemäßer Ausrichtung der KSZ sowie des Festabends kann der Unkostenzuschuss vom ADRK-Vorstand gestrichen werden. Ferner kann in diesem Fall die Ausrichtung der Körung, wenn der AR der DM-FH oder DM-VPG auf die Körung verzichtet, vom ADRK-Vorstand gestrichen werden.
  34. Eine eventuelle Ausfallentschädigung wird nicht an den AR gezahlt. Finanzielle Ansprüche, die über die vorstehenden Vereinbarungen hinaus gehen, kann der AR weder an den ADRK noch an die LG stellen.

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Anhänge:
Diese Datei herunterladen (Vertrag_KSZ_0417.pdf)Vertrag_KSZVertrag über die Ausrichtung der Klubsieger-Zuchtschau (KSZ)

 

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