Unbefangenheitsprobe / Identitätskontrolle

DR 02/2020

In den letzten Jahren fällt es immer wieder negativ auf, dass Hunde zu Identitätskontrollen vorgeführt werden, die massive Probleme mit dem Ablauf haben.

Es wird hiermit nochmal eindringlich darauf hingewiesen, dass die Chipkontrolle der erste wesentliche Schritt ist, um überhaupt an einer Prüfung teilnehmen zu dürfen. Die Chipkontrolle ist zwingend durch den Leistungsrichter durchzuführen. Es ist verpflichtend, dass der Leistungsrichter den Hund z. B. mit dem Chiplesegerät berühren darf und muss. Eine Chipüberprüfung durch eine dritte Person ist nicht gestattet!

Wir möchten daher noch einmal alle Hundeführer und Ausbildungswarte bitten, die Hunde hierauf entsprechend vorzubereiten und die Unbefangenheit auch im normalen Übungsbetrieb immer wieder zu trainieren!

Der Hauptausbildungswart 

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