Doppelbelegung

Die Rahmenbedingungen und Genehmigungsverfahren

zur Mehrfachbelegung einer Hündin mit maximal 2 Rüden

 gültig ab 01.07.2025

Eine Doppelbelegung bedarf der Einzelgenehmigung durch den Zuchtausschuss. Der Antrag sollte mindestens 4 Wochen vor dem geplanten Deckakt einzureichen, bzw. muss spätestens zu Beginn der Läufigkeit vorliegen. Es werden zwei separate Belegerlaubnisse für Doppelbelegung an den Züchter geschickt. Eine Doppelbelegung ist mit Natursprung oder mittels künstlicher Besamung möglich. Die Vorschriften der künstlichen Besamung sind dabei grundsätzlich zu beachten. Bei künstlicher Besamung ist parallel jeweils eine Samen-Probe aus der Besamungseinheit ans DNA-Labor zu senden. Dies ist im Vorfeld mit dem durchführenden Fachtierarzt/Klinik und Frau PD Dr. Pfeiffer abzustimmen. Dazu ist es notwendig, bei Antragstellung die Klinik/Fachtierarzt und den dazugehörigen Ansprechpartner mitzuteilen.

Beide Deck-Rüdenbesitzer sind vom Hündinnenbesitzer über die Doppelbelegung und die Pflicht zur DNA-Elternschafts-Prüfung der gefallenen Welpen und der Deckrüden im Vorfeld zu informieren. Dies wird mit der Unterschrift auf der Belegerlaubnis bestätigt.

Die Geschäftsstelle versendet einen Erstabnahmeschein, welche zwei mögliche Vatertiere beinhaltet. Die Erstabnahme bei einer Doppelbelegung erfolgt analog einer normalen Erstabnahme. 

Zum DNA-Elternschaftsnachweis der Welpen (Formulare und Vorbereitungen):

1. Von jedem Deckrüden sind zunächst unmittelbar vor der Verpaarung je zwei DNA-Maul-Abstriche (gemäß Anleitung) zu nehmen und im Kühlschrank oder im Tiefkühlfach des Hündinnenbesitzers geschützt zu verwahren. Dies dient zur doppelten Absicherung und zum Abgleich mit bereits vorhanden Probenmaterial und wird nicht in Rechnung gestellt.

2. Ein Tierarzt muss die Welpen mit einem ID-Chip kennzeichnen und einen Heimtierausweis ausstellen. Der Tierarzt oder der Zuchtwart entnimmt nach der Kennzeichnung je 2 Maul-Schleimhautabstriche pro Welpe (gemäß Anleitung). Das entsprechende Formular „Probenentnahme bei Doppelbelegung“ ist hierbei zu nutzen und vollständig auszufüllen. (Bei mehr als 7 Welpen bitte ein extra Formular benutzen, DNA-Barcode der Elterntiere bitte beim HZW erfragen))

Bei ggf. kontaminierten Abstrich-Probennehmern muss nochmal eine Blutprobe (Blutkärtchen o.a.) zur Kontrolle angefordert werden.

3. Die verwahrten zwei Schleimhautabstriche der zwei möglichen Väter sind nun gemeinsam mit den Proben der Welpen vom Zuchtwart oder Tierarzt an unser DNA-Labor einzusenden. (Adressdaten auf dem Antragsformular). Der Eingang der Proben wird durch das Labor schriftlich per E-Mail bestätigt.

4. Die resultierenden DNA-Gutachten mit den jeweiligen Vaterschaften zu den Welpen werden vom Labor möglichst zeitnah an die Zuchtbuchstelle und den Züchter verschickt.

Auf folgendes wird hier explizit hingewiesen:

Je nach Aufwand und Komplexität der Vaterschaften (zum Bsp. bei hoher Inzucht!) bedeutet das jedoch Extraaufwand und kann einige Wochen in Anspruch nehmen. Auftragsarbeiten mit spez. Terminwünschen etc. sind im Vorfeld gesondert anzugeben/abzustimmen (mit Frau Dr. Pfeiffer) und werden mit entsprechendem Entgelt-Aufschlag abgerechnet. (Kostenspanne pro Welpe von 48,90EUR (Normal) bis 170,50EUR (mit Extras)

5. Die Geschäftsstelle wird danach unverzüglich die angepassten Endabnahmescheine (Welpen zugeordnet nach Vatertier) erstellen lassen. Die Endabnahme durch den Zuchtwart erfolgt wie gewohnt und erst nach eindeutiger Zuordnung der Vaterschaft, was den Termin der Endabnahme durchaus verzögern kann. Die Welpen benötigen keine erneute DNA – Entnahme mittels Blutkärtchen.

6. Es wird nochmal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass alle Kosten, die im Zusammenhang mit einer Doppelbelegung stehen, zu Lasten des Hündinnenbesitzers gehen.

Antrag Doppelbelegung

Anleitung zur Probenentnahme

Fragebogen Zweirüdenbelegung (VDH)

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