Der ZAS informiert: Wurfabnahmen ab Juli 2020

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Wurfabnahmen ab 1. Juli 2020

Da die Kontaktbeschränkungen mittlerweile in allen Bundesländern deutlich gelockert wurden, endet mit dem 30. Juni die Ausnahmeregelung für Wurfabnahmen. Danach gilt wieder die übliche Vorgehensweise, wonach die Würfe fristgerecht von den zugeteilten Zuchtwarten abgenommen werden.

HZW P.D. Viehoff
ZAS P. Friedrich, E. Joseph