ADRK-Sport-Rahmenordnung

  1. Inkrafttreten
    Diese Sport-Rahmenordnung wurde zuletzt mit den Beschlüssen des ADRK-Beirats im Umlaufverfahren im Dezember 2022 geändert und ist in dieser Form ab 1. Januar 2023 gültig. Sie ersetzt alle vorherigen Fassungen dieser Ordnung.
  2. Ausnahmen
    In jedem Fall kann über kynologisch sinnvolle Ausnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten im Einzelfall durch den ADRK-Hauptvorstand entschieden werden.
  3. Veröffentlichung
    Mitteilungen bzw. Veränderungen gemäß dieser Ordnung sollen im Vereinsorgan "DER ROTTWEILER" veröffentlicht werden. Diese Bekanntgabe hat keine Wirksamkeitsvoraussetzung. Sie hat nur deklaratorische Wirkung.
  4. ADRK - VDH - FCI
    Die Prüfungsordnungen der Fédération Cynologique Internationale (FCI) und des Verbandes für das Deutsche Hundewesen (VDH) gelten auch für den Allgemeinen Deutschen Rottweiler-Klub e. V. (ADRK), soweit der ADRK keine anderweitigen Regelungen in seinen Bestimmungen festgelegt hat.
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