SEPA

DR 02/2014

Wie bereits im November berichtet, wird der ADRK zum 01. 02.2014 endgültig auf das neue Bezahlsystem SEPA umstellen.

Ab dann können nur noch Lastschriften eingezogen werden, wenn ein schriftliches Mandat dafür vorliegt. Bereits bestehende Einzugsermächtigungen werden von der Geschäftsstelle in ein SEPA-Lastschriftmandat umgewandelt. Die betreffenden Personen brauchen daher nichts zu unternehmen.

Zur Trennung verschiedener Bereiche werden verschiedene SEPA-Lastschriftmandate benötigt und verschiedene Mandatsreferenznummern vergeben. So werden für Ahnentafelrechnungen die Zwingernummern als Grundlage der Mandatsreferenznummer dienen, bei Mitgliedsbeiträgen und sonstigen Zahlungen wird die Mitgliedsnummer Teil der Mandatsreferenznummer sein.

Zur künftigen Erteilung einer Einzugsermächtigung kann auf das „SEPA-Formular“ auf der Homepage zurückgegriffen werden.

Für Zahlungen an den ADRK bitten wir, die im Impressum und auf der Homepage angegebenen IBAN- und BIC-Kennzahlen für die Konten zu verwenden.

Die Geschäftsstelle 

In order to optimize our website for you and to be able to continuously improve it, we use cookies. By continuing to use our websites and products, you agree to the use of cookies.
More details Accept