Zahlung von Zuchtgebühren

DR 10/2015

Da einige Züchter ihren Zahlungsverpflichtungen nicht oder nur sehr zögerlich nachkommen wird sich künftig der Wiederbelegungstermin aller Hündinnen einer Zuchtstätte um den Zeitraum des Zahlungsverzugs nach hinten verschieben, gerechnet ab dem 14. Tag nach Rechnungsstellung.

Die Wurfabnahmegebühren für die Zuchtwarte sind unmittelbar nach der Erst- bzw. Endabnahme zu begleichen.

Der Hauptzuchtwart 

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