DR 06/2017
Da mittlerweile schon viele Gerüchte zu dem auf der letzten Beiratshauptsitzung verabschiedeten Antrag unterwegs sind, sollen ein paar Punkte klargestellt werden.
Es war und ist nicht beabsichtigt, die ADRK-Zucht allgemein zu öffnen. Auch in der Vergangenheit wurden schon Hunde aus dem Ausland eingesetzt, jedoch ohne dass es dazu klare Vorgaben gab.
Daher traf sich Ende März ein Kreis aus Richterinnen, Richtern, Landesgruppen-Zuchtwarten und der Zuchtausschuss, um darüber zu diskutieren und eindeutige und nachvollziehbare Regelungen zu definieren. Die Ansprüche an einen Einsatz sind so hoch, dass nun nicht mit einer Flut an Anfragen zu rechnen ist.
Es sei noch einmal betont, dass jeder einzelne Deckakt vom Hauptzuchtwart genehmigt und über Deckschein und Belegerlaubnis gemeldet werden muss, d.h. es gibt keinen Automatismus. Es wird auch nicht akzeptiert werden, dass ausländische Rüden extra hierher transportiert und auf einer Art Deckstation gehalten werden.
Der Hauptzuchtwart