DR 02/2019
Die Spesenordnung des VDH wurde zum 01.01.2019 lediglich in dem Punkt geändert, dass „Ausland“ durch „außerhalb Deutschlands“ ersetzt ist.
Die Beträge, die so auch für den ADRK gelten, sind unverändert. Das Tagegeld Inland beträgt 35,00 Euro und das Tagegeld außerhalb Deutschlands 60,00 Euro. Wird die Reise nach 12.00 Uhr mittags angetreten oder vor 12.00 Uhr mittags beendet, so ist nur das halbe Tagegeld zu zahlen.
Die Geschäftsstelle