Prüfungsleiter und Hundeführer bei Zuchttauglichkeitsprüfungen

DR 09/2021

Ein Wechsel der Prüfungsleitung und von Hundeführern nach Meldeschluss zu einer ZTP bedürfen der Mitteilung an die Geschäftsstelle. Wenn dies kurzfristig nicht mehr möglich ist, erfolgt die Überprüfung der Berechtigung der Personen im Nachhinein durch die Geschäftsstelle. Sollten Unberechtigte amtiert haben, kann dies zur Aberkennung der Zuchttauglichkeit oder der gesamt ZTP führen.

Der Hauptzuchtwart

 

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