Geldpreise bei Veranstaltungen

DR 04/2023

Geldpreise bei Veranstaltungen

Der VDH-Vorstand hat in seiner letzten Sitzung noch einmal bestätigt, dass es nicht zulässig ist, Geldpreise auf Rassehunde-Ausstellungen und Hundesportveranstaltungen des VDH oder von VDH-Mitgliedsvereinen zu vergeben. Die Schaffung derartiger finanzieller Anreize beinhalten immer auch die Gefahr, dass das Tierwohl zu Lasten finanzieller Interessen beeinträchtigt wird. Zudem widerspricht es der nichtkommerziellen Ausrichtung des Verbandes. Sicherlich wird es gerade im Bereich des Sponsorings vorkommen, dass die Vergabe von Sachpreisen wie Futter, Leinen, Hundespielzeug oder Ähnlichem Veranstaltern angeboten wird. Solange sich dies in einem angemessenen Rahmen bewegt, der Werbecharakter im Vordergrund steht und hierdurch keine zusätzlichen Wettbewerbsanreize geschaffen werden, ist dies unbedenklich anzusehen. Es hat sich gezeigt, dass die VDH-Mitgliedsvereine sehr verantwortungsvoll mit der Vergabe von Sachpreisen umgehen. Weitere Vorgaben hierzu hält der VDH-Vorstand gegenwärtig nicht für notwendig.

Die Geschäftsstelle 

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