DR 06/2023
Zum wiederholten Mal sei betont, dass Unterschriften ohne Angabe des künftigen Eigentümers bei der Eigentumsübertragung auf der Ahnentafelrückseite nicht zulässig sind. Ahnentafeln ohne entsprechende Angaben werden nicht mehr bearbeitet. Evtl. entstehende Kosten werden in Rechnung gestellt.
Die Geschäftsstelle