Neuregelung Helferausweis

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Neuregelung der Gültigkeit eines ADRK-Helferausweises
Vom Beirat des ADRK wurde im schriftlichen Verfahren mehrheitlich beschlossen, dass der Helferausweis ab sofort dauerhaft gültig bleibt, solange innerhalb von drei Jahren mindestens ein Einsatz durch einen ADRK-Leistungs- oder -Zuchtrichter bescheinigt wird.

Wurde in diesem Zeitraum kein Eintrag vorgenommen, wird der Ausweis ungültig. Zur Wiedererlangung der Gültigkeit, bedarf es einer Überprüfung des Helfers im praktischen Teil einer Helferprüfung.

Ausbildungsausschuss

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