ADRK
Allgemeiner Deutscher Rottweiler-Klub e.V.

ADRK-ZTP-Bestimmungen - bis 31.12.2020

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Die ADRK-ZTP-Bestimmungen, Stand 13.04.2019, sind weiterhin in Kraft. Der Vorstand hat wegen der Corona Pandemie beschlossen, sie bis zum 31.12.2020 an die aktuelle Pandemiesituation anzupassen bzw. zu ergänzen, um die Durchführung von Zuchtveranstaltungen schneller zu ermöglichen, damit der Schaden für den Zuchtjahrgang 2020 so gering wie möglich gehalten werden kann.

Aktuelle Version

  1. Zweck
    einer Zuchttauglichkeitsprüfung ist es, zuchtgeeignete Rottweiler zu bestimmen und unbrauchbare Hunde von der Zucht auszuschließen.
  2. Die Durchführung
    obliegt dem ADRK; er überträgt sie auf Antrag seinen Landes- oder Bezirksgruppen. Abnahmeberechtigt ist nur ein Zuchtrichter des ADRK, der in der ADRK-Richterliste eingetragen ist.
  3. Anerkennung
    einer Bewertung erfolgt nur dann, wenn sie auf einer vom ADRK genehmigten, im Vereinsorgan DER ROTTWEILER termingeschützten und veröffentlichten, öffentlichen ZTP vergeben wurde.
  4. Voraussetzung
    für eine Terminschutzerteilung ist die Teilnahme von mindestens 8 Hunden und das Vorhandensein geeigneten Geländes. Höchstteilnehmerzahl: 15 pro Tag plus max. drei Wiederholer. Unabhängig von der Mitgliederzahl der Landesgruppen kann auch eine Terminschutzerteilung erfolgen, wenn es weniger Hunde sind, jedoch die Kostenerstattung auf 8 Hunden basiert. Mindestmeldezahl: 5 Hunde.
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