- Inkrafttreten
Diese Sport-Rahmenordnung wurde zuletzt mit den Beschlüssen der ADRK-Beiratshauptsitzung am 20.04.2024 geändert und ist in dieser Form ab 1. Juli 2024 gültig. Sie ersetzt alle vorherigen Fassungen dieser Ordnung.
- Ausnahmen
In jedem Fall kann über kynologisch sinnvolle Ausnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten im Einzelfall durch den ADRK-Hauptvorstand entschieden werden.
- Veröffentlichung
Mitteilungen bzw. Veränderungen gemäß dieser Ordnung sollen im Vereinsorgan "DER ROTTWEILER" veröffentlicht werden. Diese Bekanntgabe hat keine Wirksamkeitsvoraussetzung. Sie hat nur deklaratorische Wirkung.
- ADRK - VDH - FCI
Die Prüfungsordnungen der Fédération Cynologique Internationale (FCI) und des Verbandes für das Deutsche Hundewesen (VDH) gelten auch für den Allgemeinen Deutschen Rottweiler-Klub e. V. (ADRK), soweit der ADRK keine anderweitigen Regelungen in seinen Bestimmungen festgelegt hat.