EzA-Körung

DR 05/2018

Nach der Körordnung kann ein Hund zur EzA-Körung „nach bestandener Erstkörung und frühestens 3 Körungen später wieder vorgestellt werden“. Das bedeutet, dass zwei Körungen zwischen der Erst- und der EzA-Körung liegen müssen.

Besteht ein Hund also bspw. erstmals die Frühjahrskörung 2018, kann er frühestens im Herbst 2019 zur EzA-Körung gemeldet werden. Tritt er nicht bis zur Frühjahrskörung 2020 an, wird er abgekört.

Der Hauptzuchtwart 

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