Freigabe fremder LeistungsrichterVeröffentlicht: 01. Januar 2024 | Drucken DR 01/2024 Es wird noch einmal darauf hingewiesen, dass eine Veröffentlichung einer Prüfung mit einem fremden Leistungsrichter erst erfolgt, wenn dessen Freigabe, die über den ADRK-Richterobmann einzuholen ist, vorliegt. Der Richterobmann