DR 06/2024
Vom VDH-Vorstand wurde der zur Vereinfachung und Beschleunigung des Prüfungsverfahrens gefasste Beschluss zur Aufwertung der drei Reserve-Anwartschaften zu einer Anwartschaft präzisiert.
Die Änderung ist zum 01. Mai 2024 in Kraft getreten:
Drei Reserve-Anwartschaften auf Internationalen oder Nationalen Ausstellungen können zu einer Anwartschaft „Internationale/ Nationale Ausstellung“ aufgewertet werden. Weiterhin können drei Reserve-Anwartschaften auf Spezial-Rassehunde-Ausstellungen zu einer Anwartschaft „Spezial-Rassehunde-Ausstellung“ aufgewertet werden.
Die kompletten Titelbestimmungen finden Sie auf der ADRK und VDH-Homepage.
Der Hauptzuchtwart